Die Gemeindevertretung Pripsleben hat in ihrer Sitzung am 30.05.2023 den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Pripsleben festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung 2020 die Entlastung erteilt.
Dem Jahresabschluss wurde durch die NKHR-Beratung, Herrn Necke, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen ist in der Stadtverwaltung Altentreptow, Fachgebiet Finanzen, Zimmer OG 1.10 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegefrist beträgt 10 Arbeitstage, mit Beginn am 10.07.2023 und Ende am 25.07.2023.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Altentreptow, 19.06.2023