Betr.: | 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow hat mit Beschluss vom 03.05.2023 den Entwurf der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung in der Fassung vom April 2023 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er erstreckt sich auf den Geltungsbereich der seit dem 10.12.1997 rechtskräftigen Erweiterten Abrundungssatzung und umfasst somit die im Zusammenhang bebaute Ortslage Letzin. Die Änderungsbereich belaufen sich auf die Abrundungsflächen.
Planungsziel ist die Aufhebung der Festsetzungen für die Abrundungsflächen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Textsatzung und der Begründung, Stand April 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 18.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023
im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Gnevkow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Gnevkow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Aufstellung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung wird im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Aufstellung der Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gnevkow, den 23.06.2023