etr.: | 4. Änderung des Flächennutzungsplans |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2020 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich dem Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens stattgegeben.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 4,2 ha und erstreckt sich über das Flurstück 174/15 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Reinberg. Der Änderungsbereich umfasst Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Reinberg“ der Gemeinde Wolde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 17.07.2023 bis einschließlich 17.08.2023
im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/Wolde/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Wolde, den 25.06.2023