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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Groß Teetzleben

Gemarkung:

Klein Teetzleben

Flur:

1

Flurstück:

27/1

Lagebezeichnung:

Ringstraße, Ringstraße 23

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz — GeoVermG M-V) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Groß Teetzleben, Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1, Flurstücke 25/1, 26/1

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Torsten Sy, Am Anger 8, 17039 Zirzow in der Zeit vom 22.07.2024 bis 22.08.2024

während der Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Zirzow, den 12.06.2024