| Betr.: | 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wolde |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wolde beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit gemacht.
Die Gemeinde Wolde hat die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in Form einer öffentlichen Auslegung informiert. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls frühzeitig über die Planung unterrichtet und um Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat mit Beschluss vom 04.06.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 4,2 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 174/15 (teilw.), 174/16 (teilw.) und 175 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Reinberg. Der Änderungsbereich umfasst Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Reinberg“ der Gemeinde Gemeinde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Mai 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Brachflächen, die keiner Bewirtschaftung mehr unterliegen. |
| - | Der Geltungsbereich weist eine geringe Bodengüte auf. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
| - | Entlang des Randes östlich der überplanten Fläche haben sich, angrenzend an ein gesetzlich geschütztes Biotop (Feldgehölz) linear Gehölze entwickelt. Diese werden aus der Planung ausgenommen und mit einem fünf Meter Sicherheitsabstand ausgestattet. |
| - | Auch im Norden des Ostteils der Fläche ist solch ein Abstand zu bestehenden Siedlungsgehölzen und den dahinter liegenden Stillgewässern berücksichtigt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
| - | Natürliche Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches. |
| - | Nordwestlich befinden sich permanente Kleingewässer. |
| - | Der Geltungsbereich liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Das Klima in Reinberg ist warm und gemäßigt. |
| - | Es bestehen keine akuten Belastungen der Luftqualität. Temporär kann es zu Belastungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten kommen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | Entlang des Randes östlich der überplanten Fläche haben sich, angrenzend an ein gesetzlich geschütztes Biotop (Feldgehölz) linear Gehölze entwickelt. Diese werden aus der Planung ausgenommen und mit einem fünf Meter Sicherheitsabstand ausgestattet. |
| Auch im Norden des Ostteils der Fläche ist solch ein Abstand zu bestehenden Siedlungsgehölzen und den dahinter liegenden Stillgewässern berücksichtigt. |
| - | Um die potenzielle Betroffenheit von den nach Anhang IV FFH streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde weiterhin im Zuge der Umweltprüfung ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Der Untersuchungsraum ist durch die brachliegenden Flächen und nicht mehr genutzten Gebäude und Gebäudereste geprägt. |
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Untersuchungsraum typisch für ehemalig intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Emissionswirkungen im Plangebiet zu erwarten, die zu immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen im Sinne von Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten. |
| - | Die Trafostationen werden in ausreichender Entfernung zum nächstgelegenen Wohngebäude errichtet. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Baudenkmale, die als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und als Zeitzeugen der Geschichte zu erhalten sind. |
| - | Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Bereich des Vorhabens weiterhin keine Bodendenkmalverdachtsflächen bekannt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
| - | Nationale oder europäische Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht überplant. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Wolde elektronisch an j.kiewitt@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Wolde ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/) veröffentlicht.