Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breest (2024 eingemeindet nach Bartow) hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Breest Nord“ sowie die Offenlage des Vorentwurfs beschlossen. In der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Bartow vom 23.04.2025 wurde die Anpassung des Geltungsbereiches beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst zwei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von circa 72,9 ha. Das Plangebiet beinhaltet teilweise die Flurstücke 3, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 29/1, 32/3, 34/1 und vollständig das Flurstück 22 der Flur 1 in der Gemarkung Breest sowie teilweise die Flurstücke 216 und 217 der Flur 1 in der Gemarkung Klempenow. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Breest Nord“ einschließlich der Begründung ist in der Zeit vom
04.07.2025 bis 04.08.2025
im Internet (www.altentreptow.de) unter der Rubrik Verwaltung -> Bauen & Wohnen -> Geodaten / F-Pläne & B-Pläne (Direktlink: https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ einsehbar.
Zusätzlich liegen die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in den Räumen des Amtes Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienstzeiten zur Einsicht aus:
| Montag | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 - 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.
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| - | Sie haben das Recht, auf Anfrage Auskunft zu erhalten, ob und wie wir Ihre Daten verarbeiten (Art. 15 DSGVO). |
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| - | Sie können beantragen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten löschen (Art. 17 DSGVO). |
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Bartow, 17.06.2025