Betr.: | Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ der Gemeinde Röckwitz |
| hier: | Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röckwitz hat am 04.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ in der Fassung vom März 2021 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 7,0 ha und erstreckt sich südwestlich von Schossow auf die Flurstücke 36/3 und 36/4 der Flur 2 in der Gemarkung Röckwitz-Adamshof.
Mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als höhere Verwaltungsbehörde vom 05.10.2021 (Aktenzeichen: 3778/2021-502) wurde der Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ der Gemeinde Röckwitz nach § 10 Abs. 2 BauGB mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen genehmigt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röckwitz ist den Maßgaben mit Beschluss vom 12.05.2025 beigetreten und hat die Satzung erneut gebilligt und beschlossen. Die Erfüllung der Maßgaben wurde mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 26.03.2025 und vom 21.05.2025 bestätigt. Alle Auflagen wurden erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Röckwitz in Kraft.
Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ der Gemeinde Röckwitz kann mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ sowie das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt.
Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| • | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| • | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung über den Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes |
| • | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Röckwitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. |
Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde am 04.07.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.
Röckwitz, den 19.06.2025
Erik Schur | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister |
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Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches