Betr.: | 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wolde |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat mit Beschluss vom 24.06.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 10,5 ha und erstreckt sich südwestlich von der Ortslage Schossow auf das Flurstück 162/1 der Flur 1 in der Gemarkung Japzow. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow 2“ der Gemeinde Wolde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit Umweltbericht, Stand November 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Brachflächen, die keiner Bewirtschaftung mehr unterliegen. |
| - | Der Geltungsbereich weist eine geringe Bodengüte auf. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen. |
| - | Es sind Sandböden mit geringem landwirtschaftlichen Produktionsvermögen vorhanden. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Natürliche Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches. |
| - | Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Trinkwassereinzugsgebiet. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
| - | Das Klima in Wolde ist warm und gemäßigt. |
| - | Dieses Vorhaben trägt dauerhaft zu einer Reduzierung der Treibhausgase im Sektor Energiegewinnung bei. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Entlang des östlich und westlichen Plangebietsrandes haben sich durch entsprechende Pflanzungen eine die Gemeindestraße einfassende Baumallee entwickelt. |
| - | Um die Betroffenheit von den nach FFH Anhang IV streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Untersuchungsraum typisch für ehemalig intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
| - | Die Sichtbarkeit von Anlagenbestandteilen ist grundsätzlich in der offenen Landschaft erst mit zunehmender Entfernung bzw. in der unmittelbaren Nähe zur Anlage zu erwarten. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Für den Geltungsbereich sind keine wesentlichen Emissionswirkungen im Plangebiet zu erwarten, die zu immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen im Sinne von Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten. |
| - | Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Reflexionen und Blendwirkungen aufgrund von Antireflexionsschichten ausgeschlossen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale. |
| - | Bodendenkmale sind nicht bekannt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt. |
| - | Negative Auswirkungen auf Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind ausgeschlossen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Wolde elektronisch an t.borgward@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Wolde ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 04.07.2025 bis zum 08.08.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.
Wolde, den 24.06.2025
Marion Dorn |
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Bürgermeisterin | (Dienstsiegel) |
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches