| hier: | Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz hat mit dem Beschluss vom 10.03.2026 den Bebauungsplan Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ in der Fassung vom Februar 2026, bestehend aus der Planzeichnung Teil 1 & 2 mit jeweils (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Genehmigung durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erfolgte am 04.06.2026.
Der Bebauungsplan tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ sowie die Begründung ab sofort im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während der nachstehend genannten Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| • | dienstags: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| • | donnerstags: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| • | freitags: | 9:00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Gültz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser erlassen worden sind, können diese nach § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.
Gültz, den 11.06.2026
Übersichtskarte Bebauungsplan Nr. 6 „Solarfeld am Bahndamm“ der Gemeinde Gültz