Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2025
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben in der Sitzung am 20.05.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen (unterhalb der Flächen für Windenergieanlagen), bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B), der Vorhaben- und Erschließungsplan und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
im Internet veröffentlicht. Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) unter der Adresse https://www.altentreptow.de/index.php?La=1&object=tx,2973.15168.1&kuo=2&NavID=2973.278&sub=0&hide_submenu=1 während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist zur Verfügung.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Osten: | durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| - | im Süden: | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Westen: | durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemeinde Wildberg). |
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten:
| - | Dienstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| - | Donnerstag: | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| - | Freitag: | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 03961/ 2551- 660) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse h,kmietzyk@altentreptow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das
| - | Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow |
oder während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, auch zur Niederschrift abzugeben.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Folgende umweltbezogene Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
Die vorstehenden Unterlagen Umweltbericht und Fachgutachten enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Bestandsbeschreibung und -bewertung, Eingriff in Natur und Landschaft, Auswirkungen des Vorhabens auf Bestand, behördliche und gutachterliche Überprüfung des Gehölzbestands, Artenschutzrechtliche Untersuchung / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) erforderlich;
Hinweise und Erfassungen zu den relevanten Tierartengruppen Brutvögeln, Rast- und Zugvögeln (Kraniche, Gänse, Schwäne, Limikolen), Greifvögeln, Reptilien und Amphibien, Insekten, Säugetiere sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese, Reflexionswirkung der PV-Module auf wassergebundene Insekten und Vögel, Anlockwirkung Grünland unter WEA und Greifvögel, Schutz gesetzlich geschützter Biotope, Prüfung mittelbare Beeinträchtigung angrenzender Biotope, Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Beleuchtungen, Maßnahmen zum Artenschutz, Umgang mit vorhandener CEF-Maßnahme, Wildwechsel und wildökologische Bewertung/Jagdrecht, Darstellung der Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung und interne und externe Maßnahmen, Sicherung der erforderlichen Kompensationsflächenflächen bis zum Satzungsbeschluss und zusätzlich im Durchführungsvertrag, Überprüfung Gewässersanierung mit Angelnutzung als Kompensationsmaßnahme, Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Durchführungsvertrag, Aussagen zu Wald und Waldabstand, Vereinbarkeit mit dem Wald ist gegeben.
Schutzgut Fläche:
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch das Vorhaben; Aussagen zur Flächenversiegelung/ zusätzliche Neuversiegelung. Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz; Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Übereinstimmung der Zielsetzungen der Gemeinde mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Dauerhafte Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen. Flächeninanspruchnahme, Netto-Modulfläche, Rückbauverpflichtung nach Nutzungsende Nutzungsdauer.
Schutzgut Boden:
Bestandsbeschreibung und Bewertung, Aussagen zu Vorbelastungen; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften, Beeinträchtigung der Bodenfunktion, Bodenverdichtung, Bodenversiegelung und Bodenabtrag durch Baumaßnahmen, Vorsorgepflicht gegen schädliche Bodenveränderungen, Erfordernis einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB), Erstellung eines Bodenschutzkonzepts vor Baubeginn, Wiederherstellung und Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen, rechtliche Anforderungen an den Bodenaushub, Verlustflächenbetrachtung für abgegrabene und versiegelte Böden, Aufschüttungen und Ableitung des Oberflächenwassers, Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Boden, Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung, Hinweis zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Altlasten gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand.
Schutzgut Wasser:
Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Informationen zum Grundwasser und Oberflächenwasser, Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers maßgeblich im Plangeltungsbereich, Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone III.A, Gefährdungspotenzial für das Grundwasser durch Bautätigkeiten und Stoffeinträge, Beachtung der speziellen Anforderungen im Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserversickerung nach DWA-Regelwerk, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Batteriespeicher, Transformatoren, Bau- und Betriebsstoffe), Erfordernis eines Havariemaßnahmenplans, Wasserrechtliche Erlaubnispflicht für Versickerungsanlagen und ggf. Grundwasserabsenkungen. Anforderungen an Batteriespeicheranlagen nach AwSV. Schutz von Drainagen. Beachtung der Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung.
Schutzgüter Luft und Klima:
Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Aussagen zu mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen durch das Vorhaben, Aussagen zu Maßnahmen, Verschattung, kleinräumige Veränderungen des Mikroklimas durch Überdeckung
Schutzgut Landschaftsbild:
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes; Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild, Erhalt und Ersatz von Gehölzen, Maßnahmen zum Schutz des Schutzgutes Landschaftsbild, Veränderung des Landschaftsbildes durch großflächige PV-Module, bauliche Anlagen und Windenergieanlagen. Entsprechende Maßnahmen. Beachtung der Anforderungen an Lage innerhalb Eignungsgebiet Windenergie: Kompensationserlass Windenergie M-V. Berücksichtigung Anforderungen der koordinierten Entwicklung Wind- und Solarenergie.
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:
Keine erhebliche Belastung durch Blendung für Wohnnutzung erwartet (bei blendungsarmen Modulen und Sichtschutz). Etwaige Gutachtenpflicht zum Schutz der Verkehrsteilnehmer unabhängig zu prüfen. Brandschutzanforderungen (Löschwasserversorgung, Abschaltmöglichkeiten, Havariemaßnahmen).
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen. Keine Bau- und Bodendenkmale im Plangebiet betroffen. Hinweis auf archäologische Zufallsfunde bei Erdarbeiten (Meldepflicht nach § 11 DSchG M-V).
Wechselwirkungen:
Wechselbeziehungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern. Hinweis zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich.
Natura 2000-Gebiete:
Lage des Plangebietes außerhalb von Natura 2000-Gebieten:
(GGB) – Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung:
| - | (GGB) DE 2245-302 „Tollensetal mit Zuflüssen“ dargestellt. Die geringste Entfernung in nördliche Richtung beträgt ca. 700 m, die geringste Entfernung in östliche Richtung beträgt ca. 2.000 m, keine Betroffenheit |
(VSG) – Europäisches Vogelschutzgebiet, keine Betroffenheit
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Groß Teetzleben liegen vor und werden mit ausgelegt.
| Schutzgut/Belang | Stellungnahme | Thematischer Bezug |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Eingriff in Natur und Landschaft, Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope, Biotopschutz (Abstände), Berücksichtigung Brutvögel, Rast- und Zugvögel (Kraniche, Gänse, Schwäne, Limikolen), Greifvögel, Reptilien und Amphibien, Insekten, SäugetiereReflexions-wirkungen der PV-Module auf Vögel/Insekten; Habitatverluste und Lebensraumverlagerung; Artenschutzprüfung erforderlich (Brut-, Rast- und Zugvögel); Barrierewirkungen der Anlage; Konflikte durch Kombination PV und Windenergie; Berücksichtigung Anforderungen Photovoltaik-Anlagen und Windenergieanlagen. Eingriffsregelung:Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich. Allgemeine Anforderungen und Hinweise. Kenntnisnahme der Rechtsgrundlagen u. a. in Bezug auf Photovoltaik und Windenergieanlagen. Spezieller Artenschutz:Beachtung Anforderungen an den Artenschutz im AFB. Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (AFB). Maßnahmen zum Artenschutz. Hinweis zu textlichen Festsetzungen.§ 20 LWaldG M-V. Wald-Abstandsverordnung M-V. |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE (10.01.2026), II.3 | Hinweise zu Artenschutz (Brut- und Rastvögel, §44 BNatSchG) und Windenergieanlagen; Kollisionsrisiken, Berücksichtigung der Anforderungen an artenschutzrechtliche Belange, Hinweis zu Lebensraumverlust |
| NABU M-V (16.01.2026) | Unsicherheiten zu Langzeitwirkungen; Arten- und Lebensraumschutz; Grünland-/Moorbodenschutz; Kollisionsrisiken Greifvögel; kumulative Wirkungen; Anforderungen an naturschutzgerechte Gestaltung und Monitoring |
| Jagdpächter (06.05.2026) | Geringe Habitatfunktion; keine Beeinträchtigung von Wildwechseln; mögliche Verlagerung von Wildbewegungen; keine erheblichen faunistischen Konflikte |
| Feuerwehr Groß Teetzleben (30.04.2026) | Brandschutz. Vegetationspflege |
| Boden/Fläche | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Bodenverdichtung und Versiegelung; Verlust natürlicher Bodenfunktionen; Anforderungen an Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung; Minimierung baubedingter Beeinträchtigungen und Wiederherstellung der Bodenfunktionen |
| NABU M-V (16.01.2026); VI.3 | Hinweise Unterlagen und Informationen Solarparks und Solaranlagen NABU. Berücksichtigung Anforderungen Flächen. Auswirkungen Boden. Beteiligung NABU. |
| Amt für Raumordnung und Landesplanung (30.01.2026), II.1 | Flächennutzungskonflikte (PV vs. Windenergiegebiete); Auswirkungen auf Landschaft und Raumnutzung |
| Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (21.5.2025) | Fläche für Landwirtschaft, Inanspruchnahme durch Freiflächenphotovoltaik, Rückbau, Zielabweichung, Ziele Landesplanung und Raumordnung |
| Wasser | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Gewässer I. und II. Ordnung. Hochwasserschutz. Berücksichtigung Auflagen und Hinweise zum Gewässerschutz, insbesondere Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIA; Anforderungen an Batteriespeicher, Berücksichtigung der Anforderungen an Stoffeinträge und Bauprozesse. Abfluss, Versickerung. Anforderungen an Bau- und Betriebsphase; Anforderungen an wassergefährdende Stoffe und Bauweise; |
| Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ (06.01.2026), II.22 | Sicherung Gewässerunterhaltung und -funktion (WBV)Funktionsschutz Gewässer; Sicherung Unterhaltung/Zugänglichkeit; Mindestabstände zu Gewässern; Schutz von Dränagen und wasserwirtschaftlicher Infrastruktur |
| Luft/Klima | NABU Mecklenburg-Vorpommern (16.01.2026) | Mikroklimatische Veränderungen durch großflächige Anlagen; Einfluss auf Temperatur- und Feuchteverhältnisse; Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| Landschaft/ Landschaftsbild | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Großflächige technische Überprägung des Landschaftsraums; Veränderung des Landschaftsbildes |
| Amt für Raumordnung und Landesplanung (30.01.2026) | Konflikte mit raumordnerischen Festlegungen (insbesondere Windenergiegebiete); Auswirkungen auf die Raumstruktur |
| Mensch und menschliche Gesundheit | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Immissionsschutz. Blendwirkung |
| Feuerwehr Groß Teetzleben (30.04.2026), VI.1 | Brandschutz |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026 und 02.03.2026), II.2 und II.2a | Denkmalschutz, Anzeige- und Sicherungspflicht gemäß § 11 DSchG M-V |
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) wird hingewiesen www.altentreptow.de/Service/Impressum/
Groß Teetzleben, den 22.06.2026