| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen in der Sitzung am 18.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Breesen „Freiflächenphotovoltaikanlage Brennmoor“ im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Norden und zu Knorrendorf im Westen, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B), der Vorhaben- und Erschließungsplan und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
im Internet veröffentlicht. Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) unter der Adresse https://www.altentreptow.de/index.php?La=1&object=tx,2973.15168.1&kuo=2&NavID=2973.278&sub=0&hide_submenu=1 während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist zur Verfügung.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg, |
| - | im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Westen durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf. |
Es handelt sich um Flächen und Teilflächen und Flurstücke der Gemarkung Pinnow, Flur 1.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten:
| - | Dienstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| - | Donnerstag: | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| - | Freitag: | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 03961/ 2551-660) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse h.kmietzyk@altentreptow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich an das
| - | Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow |
oder während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow), Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, auch zur Niederschrift abzugeben.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Folgende umweltbezogene Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
| 1. | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung |
| 2. | Biotoptypenkartierung des Untersuchungsgebietes Breesen (Mecklenburg-Vorpommern) mit Biotoptypen-Karte, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, Stand: 03.04.2026 |
| 3. | Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel im Untersuchungsgebiet Breesen 2023, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, Stand: 05.04.2026 |
| 4. | Abschlussbericht zur Zug- und Rastvogelerfassung im Untersuchungsgebiet Breesen 2022/20223, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, 21.02.2024 |
| 5. | Umweltbericht zu den Erhebungen des biologischen Inventars im Untersuchungsgebiet Breesen, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, Stand: 06.10.2023, überarbeitet 07.04.2026 |
| 6. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zur Photovoltaik-Freiflächenanlage in Bressen, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, Stand 26.03.2026, überarbeitet am 15.05.2026 |
| 7. | Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur PV-Freiflächenanlage im Vorhabengebiet Breesen, COMPUWELT-BÜRO, Schwerin, Stand 04.05.2026 (Entwurf), überarbeitet 03.06.2026 |
| 8. | Landesplanerische Stellungnahme, Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, 30.01.2026 |
| 9. | Zielabweichungsverfahren Raumordnung, Stellungnahme, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 21.05.2025 |
Die vorstehenden Unterlagen Umweltbericht und Fachgutachten enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Bestandsbeschreibung und -bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen sowie des biologischen Inventars, Eingriff in Natur und Landschaft, Auswirkungen des Vorhabens auf Bestand, behördliche und gutachterliche Überprüfung des Gehölzbestands, Behandlung Belange des Artenschutzes in der Artenschutzrechtliche Untersuchung / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Hinweise und Erfassungen zu den relevanten Tierartengruppen Brutvögeln, Rast- und Zugvögeln (insbesondere avifaunistische relevante Offenlandarten und Greifvögel), Reptilien und Amphibien, Insekten, Säugetiere sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese, Bewertung möglicher Auswirkungen durch Reflexions- und Blendwirkungen der Photovoltaikmodule auf Vogelarten sowie auf wassergebundene Insekten, Vermeidung störender Wirkungen auf Tiere und Pflanzen während Bau und Betrieb, Schutz und Berücksichtigung gesetzlich geschützter Biotope, Maßnahmen zum Artenschutz einschließlich CEF-Maßnahmen, Wildwechsel und wildökologische Bewertung/Jagdrecht, Darstellung der Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung und Aussagen zu Vermeidungs-, Minderungs-, und Kompensationsmaßnahmen, dauerhafte Sicherung der Kompensationsflächen, insbesondere über den Durchführungsvertrag, Überprüfung Gewässersanierung als Kompensationsmaßnahme, Moorkörper liegen außerhalb der Baugrenzen; Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Durchführungsvertrag, Aussagen zu Wald und Waldabstand, Vereinbarkeit mit dem Wald ist gegeben.
Schutzgut Fläche:
Bestandsbeschreibung insb. landwirtschaftliche Nutzung und Bewertung der Auswirkungen durch das Vorhaben; Aussagen zur Flächenversiegelung/ zusätzliche Neuversiegelung. Darstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz; Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Übereinstimmung der Zielsetzungen der Gemeinde mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Dauerhafte Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen. Flächeninanspruchnahme, Netto-Modulfläche, Rückbauverpflichtung nach Nutzungsende Nutzungsdauer.
Schutzgut Boden:
Bestandsbeschreibung und Bewertung, Aussagen zu Vorbelastungen; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften, Beeinträchtigung der Bodenfunktion, Bodenverdichtung, Bodenversiegelung und Bodenabtrag durch Baumaßnahmen, Vorsorgepflicht gegen schädliche Bodenveränderungen, Erfordernis einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB), Erstellung eines Bodenschutzkonzepts vor Baubeginn, Wiederherstellung und Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen, rechtliche Anforderungen an den Bodenaushub, Verlustflächenbetrachtung für abgegrabene und versiegelte Böden, Aufschüttungen und Ableitung des Oberflächenwassers, Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Boden, Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung, Hinweis zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Altlasten gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand.
Schutzgut Wasser:
Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Auswirkungen durch das Vorhaben. Berücksichtigung vorhandener Gewässer, Dränagen und wasserwirtschaftlicher Anlagen.
Informationen zum Grundwasser und Oberflächenwasser, Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers maßgeblich im Plangeltungsbereich, Gefährdungspotenzial für das Grundwasser durch Bautätigkeiten und Stoffeinträge, Niederschlagswasserversickerung nach DWA-Regelwerk, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Batteriespeicher, Transformatoren, Bau- und Betriebsstoffe), Erfordernis eines Havariemaßnahmenplans, Wasserrechtliche Erlaubnispflicht für Versickerungsanlagen und ggf. Grundwasserabsenkungen. Anforderungen an Batteriespeicheranlagen nach AwSV. Schutz von Drainagen. Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen und Genehmigungspflichten. Beachtung der Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung, beiderseitige Nutzung des Löschwasserteichs als Löschwasserteich und Biotop.
Schutzgüter Luft und Klima:
Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Aussagen zu mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen durch das Vorhaben, Aussagen zu Maßnahmen, Verschattung, kleinräumige Veränderungen des Mikroklimas durch Überdeckung. Aussagen zu Auswirkungen auf Luftaustausch und Temperaturverhältnisse, Berücksichtigung klimarelevanter Funktionen der Fläche.
Schutzgut Landschaftsbild:
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes; Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild, Erhalt und Ersatz von Gehölzen, Maßnahmen zum Schutz des Schutzgutes Landschaftsbild, Veränderung des Landschaftsbildes durch großflächige PV-Module und bauliche Anlagen. Maßnahmen zur Einbindung in das Landschaftsbild (z. B. Eingrünung), Berücksichtigung der Sichtbeziehungen und die Gutsanlage Pinnow.
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:
Bewertung möglicher Immissionen (insbesondere Blendwirkungen, Geräusche). Einschätzung der Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen. Anforderungen an den Brandschutz sowie an die Verkehrssicherheit. Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Erholungsfunktion.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen. Keine Bau- und Bodendenkmale im Plangebiet betroffen. Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes bzgl. der Gutsanlage Pinnow. Berücksichtigung des Hinweises auf archäologische Zufallsfunde bei Erdarbeiten (Meldepflicht nach § 11 DSchG M-V). Berücksichtigung denkmalrechtlicher Anforderungen.
Wechselwirkungen:
Wechselbeziehungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern. Hinweis zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich.
Natura 2000-Gebiete:
Lage des Plangebietes außerhalb von Natura 2000-Gebieten:
| - | In einer Entfernung von ca. 2.100 m nordwestlich des Plangebietes befindet sich das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2344-301 „Kastorfer Rinne“. Keine Betroffenheit. |
| - | In einer Entfernung von ca. 1.200 m nordwestlich des Plangebietes befindet sich das Europäische Vogelschutzgebiet (VSG) DE 2344-401 „Kuppiges Tollensegebiet zwischen Rosenow und Penzlin. Keine Betroffenheit. |
| Schutzgut/Belang | Stellungnahme | Thematischer Bezug |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a | Eingriffe in Natur und Landschaft; Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet; Biotopschutz, Notwendigkeit und Anforderungen an Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung; artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich (AFB); Betroffenheit von Brut-, Rast- und Zugvögeln (u. a. Kraniche, Gänse, Schwäne, Limikolen); Berücksichtigung von Amphibien, Reptilien, Insekten und Säugetieren; Hinweise zu möglichen Auswirkungen durch Reflexion der PV-Module auf Vögel und Insekten; Prüfung mittelbarer Beeinträchtigungen durch Zerschneidung und veränderte Lichtverhältnisse; Berücksichtigung von Wildwechseln, |
|
| Eingriffsregelung:Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichs-Bilanzierung. Allgemeine Anforderungen und Hinweise. Kenntnisnahme der Rechtsgrund-lagen u. a. in Bezug auf Photovoltaik |
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| Spezieller Artenschutz:Beachtung Anforderungen an den Artenschutz im AFB. Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (AFB). Maßnahmen zum Artenschutz. Hinweis zu textlichen Festsetzungen.§ 20 LWaldG M-V. Wald-Abstandsverordnung M-V. |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE (28.01.2026), II.3 | Anforderungen an den Artenschutz; Auswirkungen auf Tierarten sowie Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, Anforderungen im Zusammenhang mit querendem Gewässer sowie potenziell positive Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Artenvielfalt und Standortbedingungen |
| NABU Mecklenburg-Vorpommern (16.01.2026), IV.3 | Bedenken und Kritik zu Planung Hinweise Auswirkungen von PV-Freiflächenanlagen; Bedeutung von Grünland, Moorböden und strukturreichen Landschaftsräumen; Anforderungen an naturverträgliche Standortwahl und Monitoring; Hinweise zu kumulativen Wirkungen mehrerer Anlagen |
| BUND Mecklenburg-Vorpommern (16.01.2026), IV.2 | Hinweise zum Arten- und Biotopschutz; Anforderungen an Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und an Kompensationsmaßnahmen; Hinweis zu Pflanzliste, Berücksichtigung von Amphibienwanderungen, Reptilien, Brutvögeln; Anforderungen an Artenschutzfachbeitrag und Monitoring; Bedeutung von Grünland- und Moorkörpern, Hinweis Teich und Nutzung Löschwasserteich, Übermittlung Daten |
| Jagdpächter (06.05.2026), VI.2 | Geringe Habitatfunktion; keine Beeinträchtigung von Wildwechseln; mögliche Verlagerung von Wildbewegungen; keine grundsätzlichen faunistischen Konflikte |
| Landesforst, Mecklenburg-Vorpommern (05.01.2026 und 12.01.2026), II.9 und II.9a | Herstellung Einvernehmen, Waldfeststellung; Anforderungen an den Waldabstand |
| Feuerwehr Pinnow (Breesen) (30.04.2026), VI.1 | Brandschutz. Vegetationspflege |
| Boden/Fläche | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a | Beschreibung der landwirtschaftlichen Nutzung und Flächeninanspruchnahme, Aussagen zur Versiegelung und Bodenverdichtung, Anforderungen an Bodenschutz, bodenkundliche Baubegleitung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Hinweis zu Altlasten und Bodenschutz |
| BUND Mecklenburg-Vorpommern (16.01.2026), IV.2 | Auswirkungen auf Bodenfunktionen; Kritik an hoher Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8; Anforderungen an flächenschonende Planung und ökologische Aufwertung, Lage Batteriespeicher. |
| Amt für Raumordnung und Landesplanung M-V (18.12.2025), I.1 | Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung; temporäre Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Rückbauverpflichtung der Anlage; Bewertung der Flächeninanspruchnahme |
| Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (09.05.2025) | Zielabweichungsverfahren;Nutzung landwirtschaftlicher Flächen; Anforderungen an Rückbau und raumordnerische Einordnung |
| Bergamt Stralsund (13.01.2026), II.10 | Keine Betroffenheit bergbaulicher Belange |
| Wasser | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a), Umweltamt | Berücksichtigung vorhandener Gewässer II. Ordnung; Anforderungen an Gewässerschutz und Bauausführung; Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Transformatoren, Batteriespeicher); Sicherung von Drainagen, Hinweise zu Berücksichtigung Vorgaben Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ |
| Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ (05.01.2026), II.22 | Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gewässer II. Ordnung; Gewässerabstände (mind. 10 m); Gewährleistung der Unterhaltung und Zugänglichkeit; Schutz vorhandener Rohrleitungen und Drainagen; Anforderungen an Kreuzungen und Bauabläufe; Verbot von Überbauungen im Gewässerbereich |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE (28.01.2026), II.3 | Wasserwirtschaftliche Anforderungen im Zusammenhang mit querendem Gewässer MTOL-2300, einschließlich möglicher Genehmigungserfordernisse sowie potenziell positiver Auswirkungen auf Wasserhaushalt, und Standortbedingungen |
| Luft/Klima | NABU Mecklenburg-Vorpommern (16.01.2026), IV.3 | Mikroklimatische Veränderungen durch großflächige Anlagen; Einfluss auf Temperatur- und Feuchteverhältnisse; Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| Landschaft/ Landschaftsbild | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a | Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, Großflächige technische Überprägung des Landschaftsraums; Veränderung des Landschaftsbildes, Auswirkung auf die Gutsanlage Pinnow |
| Amt für Raumordnung und Landesplanung (18.12.2025), I.1 | Auswirkungen auf die Raumstruktur und Landschaftsentwicklung |
| Mensch und menschliche Gesundheit | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a, Gesundheitsamt | Nach Einschätzung aufgrund der Entfernung zu Wohnnutzungen keine erheblichen Belastungen durch Blendwirkungen bei Verwendung geeigneter Module und Maßnahmen zu erwarten; Hinweis auf mögliche gesonderte Prüfung für Verkehrsteilnehmer |
| Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a, Brand- und Katastrophenschutz | Anforderungen an Brandschutz (Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten, Abschaltmöglichkeiten); Umgang mit Gefahren durch Anlagenbetrieb; Hinweis zu Kampfmitteln |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE (28.01.2026), II.3 | Hinweise zu Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a), Umweltamt | Hinweise zu Immissionschutz und Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen gemäß § 50 BImSchG |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (14.01.2026/ 25.02.2026) II.2 und II.2a Denkmalschutz | Beeinträchtigung der Gutsanlage Pinnow (Baudenkmal) durch Veränderungen der Sichtachsen möglich; Empfehlung zur Anlage eines Grüngürtels zur Minderung; Genehmigungspflichten nach Denkmalschutzrecht; Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen und Fundmeldungen gemäß § 11 DSchG M-V |
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) wird hingewiesen www.altentreptow.de/Service/Impressum/
Breesen, den 22.06.2026