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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Vermessungsbüro

Dipl. Ing. (FH) André Borutta

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

AZ 00323

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Stadt Altentreptow

Gemarkung:

Altentreptow

Flur:

2

Flurstück:

1/18

Lagebezeichnung:

Barkower Straße 18

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz — GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Die Bekanntgabe erfolgt für folgendes Flurstück:

  • Gemarkung Altentreptow, Flur 2, Flurstück 1/18

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle:

Vermessungsbüro

Dipl. Ing. (FH) André Borutta

- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur –

Demminer Straße 65 in 17034 Neubrandenburg

Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V

während der Geschäftszeiten:

Montag - Mittwoch u. Freitag

9.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 17.00 Uhr

in der Zeit vom 07. August 2023 bis zum 01. September 2023

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

  1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,

  2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

04. August 2023

(z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am:

(z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

Neubrandenburg, 04.07.2023