Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. (FH) André Borutta
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
AZ 00323
| Vermessungsobjekt: | |
| Gemeinde: | Stadt Altentreptow |
| Gemarkung: | Altentreptow |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 1/18 |
| Lagebezeichnung: | Barkower Straße 18 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz — GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Bekanntgabe erfolgt für folgendes Flurstück:
Gemarkung Altentreptow, Flur 2, Flurstück 1/18
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle:
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. (FH) André Borutta
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur –
Demminer Straße 65 in 17034 Neubrandenburg
Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
während der Geschäftszeiten:
| Montag - Mittwoch u. Freitag | 9.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 17.00 Uhr |
in der Zeit vom 07. August 2023 bis zum 01. September 2023
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
| Beginn am: | 04. August 2023 | (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt) |
| Ende am: |
| (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) |
Neubrandenburg, 04.07.2023