| hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat mit Beschluss vom 05.11.2020 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „nördlich von Pripsleben" in der Fassung vom Oktober 2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB waren Änderungen zum geplanten Geltungsbereich und zur Konkretisierung der Planung als vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer nunmehr reduzierten Fläche von 24,6 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich etwa 1.000 m nördlich von Pripsleben auf die Flurstücke 32, 33 und 34 der Flur 3 in der Gemarkung Tützpatz.
Das Planungsziel umfasst die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV Kulturanbau" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „nördlich von Pripsleben" in der überarbeiteten Fassung vom Juni 2023 einschließlich der Planzeichnung Teil A, des Textteils B sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten eingesehen werden:
| montags | von 9:00 16:00 Uhr |
| dienstags | von 9:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 9:00 -16:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12:00 Uhr |
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 5.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/Tützoatz/Bekanntmachunoen-br-Ortsrecht unter dem Punkt Bauleitplanung einsehbar.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 BauGB und § 4 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Biotopkartierung |
| 4. | Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung |
| 5. | FFH-Verträglichkeitsuntersuchung |
| 6. | Ergebnisbericht faunistische Erfassungen |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Die im Planungsraum betroffenen Böden sind durch ein mittleres landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit durchschnittlichen Ackerzahlen von etwa 40 Bodenpunkten gekennzeichnet | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 24,6 ha und ist unversiegelt. | |
| - | Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung erfolgt intensiv als Acker und Grünland | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Nördlich des Geltungsbereiches verlauft der Goldbach (teilweise auch verrohrt) | |
| - | Die Ackerflachen im Planungsraum sind dräniert. Innerhalb sowie Im Umfeld des festgesetzten Sondergebietes befinden sich zahlreiche verrohrte bzw. unverrohrte Gewässer II. Ordnung. | |
| - | Der Planungsraum liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Überdeckung des Grundwasserleiters ist mit Tiefen größer 10 m als sehr hoch einzuschätzen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Die Gemeinde Tützpatz, die der Landschaftszone „Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte" zugehört, liegt in einem niederschlagsreichen Gebiet, das warm und gemäßigt ist. | |
| - | Die Temperatur beträgt im Jahresdurchschnitt 7,9°C. Innerhalb eines Jahres gibt es durchschnittlich 575 mm Niederschlag. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Es liegen Erfassungsergebnisse für Avifauna (Brut- und Rastvogel) sowie Amphibien vor | |
| - | Intensivacker, Intensivgrünland, Graben und Solle wurden als Lebensraume untersuch | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, | |
| Biotopkartierung, | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Blick- und Sichtbeziehungen ausgehend von den umliegenden bewohnten Ortslagen sind nicht möglich | |
| - | Strukturgebende Gliederungselemente wie Feldhecken und Gehölzflächen bieten einen nahezu umlaufenden Sichtschutz. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Der Vorhabenstandort zeichnet sich durch große Abstände zu den nächstgelegenen Wohn- und Siedlungsbereichen aus. Ausgehend von der Grenze des Geltungsbereiches befinden sich die Ortslagen Pripsleben etwa 1.000 m südlich, Tützpatz etwa 1.650 m westlich und Gültz etwa 1.470 m nördlich. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Geltungsbereich befinden sich keine Bau- und Bodendenkmale | |
| - | In der weiteren Umgebung des Vorhabenstandorts befinden sich mehrere raumwirksam in Erscheinung tretende bzw. auf Fernwirkung angelegte Denkmale | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Nationale oder europäischen Schutzgebiete werden nicht überplant. | |
| - | Nördlich grenzt das FFH-Gebiet DE 2245-302 „Tollensetal mit Zuflüssen" an. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
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| FFH-Verträglichkeitsuntersuchung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Tützpatz, den 17.07.2023