Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat in der Sitzung vom 12,06.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Solarpark Bartow Ost" der Gemeinde Bartow sowie die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Siedlungsbereichs der Gemeinde Bartow. Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 182 ha und umfasst die Flurstücke 163 (teilweise), 164, 165, 166, 167 (teilweise), 168, 170 (teilweise), 171 (teilweise), 172, 173, 177, 178, 184, 185, 186, 187, 191/1, 191/2, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 200, 201, 202, 205/4 209 (teilweise), 210/2 und 210/8 der Flur 2 in der Gemarkung Bartow sowie die Flurstücke 143 (teilweise), 144 (teilweise), 145, 146, 147, 244, 256, 257, 258 der Flur 1 der Gemarkung Pritzenow.
Die Planzeichnung zum Entwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom
14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
im Amt Treptower Toilensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| montags | 9.00 - 16.00 Uhr, |
| dienstags | 9.00 - 18.00 Uhr, |
| mittwochs | 9.00 - 16.00 Uhr, |
| donnerstags | 9.00 - 16 00 Uhr, |
| freitags | 9.00 - 12.00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Bartow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/.
Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Bekanntmachung in einem Übersichtsplan dargestellt.
Es liegen folgende umweltrelevante Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| 1. | Umweltbericht zur B-Planentwurf als Teil der Begründung (inkl. Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) | |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag | |
| 3. | Baugrundgutachten | |
| 4. | folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gern. § 4 (1) BauGB: | |
| a. | Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE |
| b. | Bauernverband |
| c. | BUND |
| d. | NABU |
| e. | Kreis Mecklenburgische Seenplatte (vom 22.06.2022 sowie 23.01.2023) |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Aus den o.g. Unterlagen gehen umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltthemen, Schutzgütern und/oder Umweltbelangen hervor:
| - | Schutzgut Mensch: Die Vorhabenflache befindet sich unmittelbar östlich der Ortschaft Bartow und ca. 700 m südlich von Pritzenow, auf überwiegend anthropogen vorbelasteten Flächen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch | |
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| - | Schutzgut Flora: Die Flächen befinden sich hauptsächlich auf Ackerflächen und Intensivgrünland auf Mineralstandorten, die von Wirtschaftswegen und wasserführenden Gräben durchzogen, sowie von Gehölz- und Feuchtbiotopen durchsetzt sind. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Flora, Biotoptypenkartierung | |
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| - | Schutzgut Fauna: Die Ackerflächen weisen nur wenige potenzielle Habitatstrukturen auf. Das Grünland ist von höherer Bedeutung für die ansässige Fauna. Es wurden insgesamt 100 Brut- und Revierpaare von 38 verschiedenen Vogelarten festgestellt Fischotter Eremit sowie streng geschützte Amphibien/Reptilien konnten nicht nachgewiesen werden. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fauna, Artenschutzfachbeitrag | |
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| - | Schutzgut Boden: Der Boden im Untersuchungsgebiet setzt sich hauptsächlich aus grundwasser- und sickerwasserbestimmten Sanden sowie Lehmen/Tieflehmen und im Nordwesten aus sandunterlagertem Niedermoor zusammen. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der Flächen, ist das Bodengefüge vermutlich gestört. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
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| - | Schutzgut Wasser: Das B-Plangebiet beinhaltet wasserführende Gräben und Sölle. Das Grundwasser steht mit weniger als 5 bis 10 m unter Flur an. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, | |
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| - | Schutzgut Klima/Luft: Die kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet sind durch das Offenland, den Gehölzbestand und die Wassergräben geprägt. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima/Luft | |
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| Schutzgut Landschaftsbild/Kulturgüter: Das Plangebiet liegt vorwiegend auf einer Acker- und Grünlandfläche. Landschaftsbildbestimmende Strukturen ziehen sich durch das gesamte Planungsgebiet in Form von wasserführenden Gräben mit standorttypischen Gehölzen, Feldgehölzen und Offenlandflächen. Zum Vorkommen von Bau- oder Bodendenkmalen liegen keine Informationen vor. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild/ Kulturgüter | |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit
allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Altentreptow, 14.07.2023