Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
-Flurneuordnungsbehörde-
Flurneuordnungsverfahren „Trostfelde"
Az.: 5433.31/52-003
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinden: Altentreptow, Groß Teetzleben
Auf Antrag der Stadt Altentreptow und mehrerer vor Ort wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens am 09.09.2008 angeordnet.
Das Verfahrensgebiet umfasst Bereiche der Gemarkungen: Altentreptow, Trostfelde, Glückauf, Groß Teetzleben, Klein Teetzleben, Wildberg und Thalberg (siehe Anordnungsbeschluss).
Mit dem Anordnungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft bilden alle Eigentümer der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Gemäß § 21 FlurbG ist für die TG ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter werden vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bestimmt.
Durch das Ausscheiden mehrerer Vorstands-Mitglieder ist eine Nachwahl notwendig, für die gemäß § 21 FlurbG folgender Termin anberaumt wird:
Dienstag, den 10. September 2024, um 18:00 Uhr,
im Rathaussaal Altentreptow,
Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow.
Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens geladen. Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Bevollmächtigten der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke.
Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden. Die Vollmachten müssen durch eine Amtsperson beglaubigt werden. Die Häufung von Vollmachten auf einer Person ist nicht zulässig.
Jeder bei der Wahl erschienene Teilnehmer bzw. Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer haben nur eine Stimme.
Der Vorstand hat die Aufgabe, in enger Abstimmung mit den Gemeinden und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte über den Ausbau von Wegen, Gemeindestraßen, Dorf- und Spielplätzen u.a., die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die Förderung von Investitionen zu begleiten und notwendige Beiträge zu erheben.
Der Vorstand wirkt gleichermaßen bei der „Wertermittlung der Grundstücke" mit und berät die Flurneuordnungsbehörde zu gebietsspezifischen Fragen der Bodenordnung.