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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Gemeinde Bartow Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow in als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 182 ha und beinhaltet die Flurstücke 163 (teilweise), 164, 165, 166, 167 (teilweise), 168, 170 (teilweise), 171 (teilweise), 172, 173, 177, 178, 184, 185, 186, 187, 191/1, 191/2, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 200, 201, 202, 205/5, 209 (teilweise) und 210/8 der Flur 2 in der Gemarkung Bartow sowie die Flurstücke 143 (teilweise), 144 (teilweise), 145, 146, 147, 244, 256, 257, 258 der Flur 1 der Gemarkung Pritzenow.

Mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als höhere Verwaltungsbehörde vom 03. Mai 2024 (Aktenzeichen: 1379/2024-502) wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Baugesetzbuches (Baugesetzbuchausführungsgesetz — AGBauGB M-V) mit einer Maßgabe, einer Auflage und einem Hinweis genehmigt. Die Gemeinde Bartow ist der Maßgabe mit Beschluss vom 05.06.2024 beigetreten und die Erfüllung der Maßgabe wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 24.06.2024 bestätigt. In der Sitzung vom 05.06.2024 erfolgte eine erneute Beschlussfassung zu Abwägung und Satzung gemäß Auflage in der Genehmigung. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow“ in Kraft.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https:// bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt.

Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.

1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung über den Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Bartow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Bartow geltend gemacht werden.

Bartow, 19. Juli 2024

Bürgermeister
Gemeinde Bartow

Geltungsbereich des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow

Übersicht Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow