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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage Gültz Bahnhof“ der Gemeinde Gültz

hier:

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz ist in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den, in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.02.2025 (4181/2024-502) aufgeführten, Maßgaben beigetreten.

Gemäß der Maßgabe 1 ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen, weil der Geltungsbereich des Bebauungsplans nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB verkleinert wurde. Wird der Entwurf eines Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,56 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 19/6, 23 und 25 der Flur 11 in der Gemarkung Gültz.

Die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023 gemäß Genehmigungsbescheid auf den Stand Juli 2025 aktualisiert, werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter: https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

  2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Ökokonto-Vereinbarung

  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Das im gesamten Plangeltungsbereich betroffene Flurstück weist laut Katasterdaten eine mittlere Bodengüte von durchschnittlich 15 - 33 Bodenpunkten auf.
  • Innerhalb des Plangebietes sind keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna vorhanden.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Mit der vorliegenden Planung werden keine hochwertigen Flächen in Anspruch genommen.
  • Die Flächen des Untersuchungsgebietes sind derzeit ungenutzt und werden nicht bewirtschaftet.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Natürliche Oberflächengewässer und Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Planungsraumes.
  • Die Trafostationen werden in einer flüssigkeitsundurchlässigen Auffangwanne aufgestellt, deren Auffangvolumen mindestens der eingesetzten Trafoölmenge entspricht. Leckagen sind demnach ebenso nicht zu erwarten.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Das Klima in der Gemeinde Gültz ist gemäßigt.
  • Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,2 °C. Die durchschnittliche Jahresmenge des Niederschlags beläuft sich auf etwa 560 Millimeter.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Um die Betroffenheit von den nach FFH IV-Arten streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen wurde ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt.
  • In dem vorliegenden Fachbeitrag finden sich des Weiteren die notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatschG.
  • Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Diversität im Zusammen mit der Um-setzung des Vorhabens zu erwarten.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Der Untersuchungsraum ist durch die direkte Nähe zu der Verkehrstrasse der Bahn sowie den direkt angrenzen Bahnhof der Ortschaft Gültz geprägt. Die landwirtschaftliche Vorprägung des Planungsraums sowie die Nähe zur Landesstraße L272 vermindern die Erlebbarkeit und Wahrnehmbarkeit der lokalen Landschaft als Natur- und Lebensraum
  • Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
  • Die Naturnähe und Vielfalt als Ausdruck für die erlebbare Eigenentwicklung, Selbststeuerung, Eigenproduktion und Spontanentwicklung in Bezug auf Flora und Fauna beschränkt sich auf die innerhalb des Planungsraums vorhandenen anthropogen vorbelasteten Biotop- und Vegetationsstrukturen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Die Ortslage Gültz erstreckt sich in ca. 700 m Entfernung.
  • Die nächstgelegene Wohnnutzung schließt direkt westlich an.
  • Das Baufeld der Photovoltaikanlage beansprucht jedoch ausschließlich die vorhandene anthropogen vorbelastete Fläche.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale, die als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und als Zeitzeugen der Geschichte zu erhalten sind.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Nationale oder internationale Schutzgebiete kommen am Vorhabenstandort nicht vor und werden nicht überplant.
  • Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) befindet sich in ca. 1,5 km Entfernung. Es handelt sich um die „Kleingewässerlandschaft bei Gültz (nördlich von Altentreptow)“.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Gültz vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gültz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 01.08.2025 bis zum 18.08.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches