| hier: | Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz ist in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den, in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.02.2025 (4181/2024-502) aufgeführten, Maßgaben beigetreten.
Gemäß der Maßgabe 1 ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen, weil der Geltungsbereich des Bebauungsplans nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB verkleinert wurde. Wird der Entwurf eines Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,56 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 19/6, 23 und 25 der Flur 11 in der Gemarkung Gültz.
Die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023 gemäß Genehmigungsbescheid auf den Stand Juli 2025 aktualisiert, werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter: https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Ökokonto-Vereinbarung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Gültz vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gültz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 01.08.2025 bis zum 18.08.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches