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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Bekanntmachung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Breesen

Gemarkung:

Pinnow

Flur:

3

Flurstück:

71, 75

Lagebezeichnung:

Pinnow

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:

Gemeinde:

Breesen

Gemarkung:

Pinnow

Flur:

1

Flurstück:

37

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle

(Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Stefan Seehase

Wiesenstraße 15

17036 Neubrandenburg

während der Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Zeit vom 25.09.2023 bis zum 25.10.2023

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.