hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat in öffentlicher Sitzung am 31.05.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow 2“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Bau hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von etwa 10,5 ha und erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücke 162/1 der Flur 1 in der Gemarkung Japzow.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand August 2023, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023
auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/Wolde/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.