hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz hat mit Beschluss vom 11.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaikanlage Gültz Bahnhof“ in der Fassung vom April 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht, Stand April 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023
auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/G%C3%BCltz/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Das im gesamten Plangeltungsbereich betroffene Flurstück weist laut Katasterdaten eine mittlere Bodengüte von durchschnittlich 15 - 33 Bodenpunkten auf. |
| - | nnerhalb des Plangebietes sind keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna vorhanden. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
| - | Mit der vorliegenden Planung werden keine hochwertigen Flächen in Anspruch genommen. |
| - | Die Flächen des Untersuchungsgebietes sind derzeit ungenutzt und werden nicht bewirtschaftet. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Natürliche Oberflächengewässer und Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Planungsraumes. |
| - | Die Trafostationen werden in einer flüssigkeitsundurchlässigen Auffangwanne aufgestellt, deren Auffangvolumen mindestens der eingesetzten Trafoölmenge entspricht. Leckagen sind demnach ebenso nicht zu erwarten. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
| - | Das Klima in der Gemeinde Gültz ist gemäßigt. |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,2 °C. Die durchschnittliche Jahresmenge des Niederschlags beläuft sich auf etwa 560 Millimeter. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Um die Betroffenheit von den nach FFH IV-Arten streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen wurde ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt. |
| - | In dem vorliegenden Fachbeitrag finden sich des Weiteren die notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatschG. |
| - | Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Diversität im Zusammen mit der Um-setzung des Vorhabens zu erwarten. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
| - | Der Untersuchungsraum ist durch die direkte Nähe zu der Verkehrstrasse der Bahn sowie den direkt angrenzen Bahnhof der Ortschaft Gültz geprägt. Die landwirtschaftliche Vorprägung des Planungsraums sowie die Nähe zur Landesstraße L272 vermindern die Erlebbarkeit und Wahrnehmbarkeit der lokalen Landschaft als Natur- und Lebensraum |
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
| - | Die Naturnähe und Vielfalt als Ausdruck für die erlebbare Eigenentwicklung, Selbststeuerung, Eigenproduktion und Spontanentwicklung in Bezug auf Flora und Fauna beschränkt sich auf die innerhalb des Planungsraums vorhandenen anthropogen vorbelasteten Biotop- und Vegetationsstrukturen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Die Ortslage Gültz erstreckt sich in ca. 700 m Entfernung. |
| - | Die nächstgelegene Wohnnutzung schließt direkt westlich an. |
| - | Das Baufeld der Photovoltaikanlage beansprucht jedoch ausschließlich die vorhandene anthropogen vorbelastete Fläche. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale, die als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und als Zeitzeugen der Geschichte zu erhalten sind. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Nationale oder internationale Schutzgebiete kommen am Vorhabenstandort nicht vor und werden nicht überplant. |
| - | Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) befindet sich in ca. 1,5 km Entfernung. Es handelt sich um die „Kleingewässerlandschaft bei Gültz (nördlich von Altentreptow)“. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Gültz vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches