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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnbebauung am Sportplatz“ der Gemeinde Gnevkow

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow hat mit Beschluss vom 24.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnbebauung am Sportplatz“ in der Fassung vom Juli 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf etwa 1,0 ha und umfasst das Flurstück 73/1 der Flur 1 in der Gemarkung Gnevkow.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a BauNVO.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Juli 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
  4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Innerhalb des Plangebietes sind keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna vorhanden.

-

Im Bereich des Vorhabens sind keine Bodendenkmale oder Verdachtsflächen bekannt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Untersuchungsraum ist durch die Nutzung als Sportplatz bereits erheblich belastet und vorgeprägt.

-

Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Durch den Bau- und Betrieb der Wohngebäude sind keine erheblichen Wirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasser zu erwarten.

-

Es ist keine Reduzierung der Grundwasserneubildung zu erwarten.

-

Weiterhin werden keine Oberflächengewässer in Anspruch genommen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima in der Gemeinde Gnevkow ist gemäßigt.

-

Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der Luft sind mit der Errichtung der Gebäude nicht zu erwarten.

-

Es kommt zu keinen erheblichen Wirkungen auf den Luftaustausch.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprungs. Wertbiotope sowie geschützte Biotope sind im Planungsraum nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhaben.

-

Um die Betroffenheit von den nach FFH Anhang IV streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Das Untersuchungsgebiet ist anthropogen geprägt und zeichnet sich nicht durch eine besondere Naturnähe oder landschaftliche Vielfalt aus.

-

Es entsteht kein erheblich störendes, atypisches Landschaftsbildelement.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Emissionswirkungen im Plangebiet zu erwarten, die zu immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen im Sinne von Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten.

-

Es ist davon auszugehen, dass die Planung keine wesentliche Änderung des innerörtlichen und überörtlichen Verkehrsaufkommens sich zieht.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale.

-

Bodendenkmale sind nicht bekannt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt.

-

Schutzgebiete nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) liegen weit außerhalb des Wirkraums des Vorhabens und befinden sich damit nicht in dessen Einflussbereich.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Gnevkow elektronisch an h.kmietzyk@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gnevkow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 06.09.2024 bis zum 11.10.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/) veröffentlicht.

Gnevkow, den 20.08.2024

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches