Mecklenburg-Vorpommern
Der Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich des Forstamtes Neubrandenburg befinden sich 19 FFH-Schutzgebiete mit ca. 6.215 ha Waldfläche. Es wurden auf ca. 2.500 ha geschützte Wald-Lebensraumtypen und mind. 10 besonders geschützte Tier- und Vogelarten kartiert. Ziel der FFH-Gebiete ist der europaweite Schutz und die Entwicklung von Lebensraumtypen und Arten.
Die Bewirtschaftung und Kontrolle dieser Gebiete wird durch die europäische FFH-Richtlinie von 1992 geregelt. Zur Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in der Zeit vonm August 2025 bis Oktober 2026 die periodische Erfassung der Waldzustandsdaten in diesen Schutzgebieten.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesforst Mecklenburg Vorpommern werden in den Wäldern aller Eigentumsformen die hierfür notwendigen Daten erheben. Die Ergebnisse werden zum 1.1.2028 veröffentlicht und den Waldeigentümerinnen und- eigentümern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Nach der Ersterfassung im Jahr 2010 und der Überwachung im Jahr 2018 wird nun mit dieser dritten Erhebung die Zeitreihe der Überprüfung der Entwicklung der Wälder in den FFH-Gebieten fortgeführt.
Die Landesforstanstalt MV ist nach §37 LWaldG beauftragt diese Erfassung durchzuführen. Gemäß § 9 NatSchAG M-V in Verbindung mit § 34 LWaldG sind die Mitarbeitenden berechtigt Waldflächen aller Waldbesitzarten zu betreten.
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an das zuständige Forstamt Neubrandenburg wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
im Original gezeichnet
Anlage
| - | Das Untersuchungsgebiet ist gelb hinterlegt. Die dickgrüne Umrandung ist die Forstamtsgrenze |