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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ Stadt Altentreptow

Betrifft:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ Stadt Altentreptow

hier:

Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Stadtvertretung Altentreptow hatte am 15.10.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ beschlossen. Am 07.07.2026 wurde der Beschluss zur förmlichen Beteiligung des Entwurfs beschlossen. Die Planung betrifft die abgebildete Fläche in der Lageübersicht.

Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. $ 3 Abs. 2 BauGB. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. $ 4 Abs. 2 BauGB wurde bereits durchgeführt.

 

 

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, sich gegenüber dem Amt Treptower Tollensewinkel zu der Planung zu informieren und schriftlich zu äußern. Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 04.09.2026 bis 04.10.2026

auf der Internetpräsenz des Amtes Treptower Tollensewinkel unter:

https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-BPläne/ und auf dem Bauleitplanserver des Landes Mecklenburg Vorpommern unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Als weitere leicht zugängliche Möglichkeit sind die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im

Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt

Rathausstraße 1

17087 Altentreptow

zu den Dienstzeiten einsehbar.

Die Öffentlichkeit kann in dem genannten Zeitraum Stellungnahmen nach

Möglichkeit elektronisch abgeben oder gegenüber den Mitarbeitern des Amtes aufzeichnen lassen.

Das Amt Treptower Tollensewinkel ist zu den Dienstzeiten erreichbar unter: Telefon: 03961 2551-662; Mail: info@altentreptow.de Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. & 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Schutzgut Kultur:

-

im Plangebiet sind Bodendenkmale betroffen Schutzgut Boden:

-

Informationen zum Schutz des betroffenen Bodenkörpers Schutzgut Wasser:

-

Informationen zu Schutzvorkehrungen mit Hinsicht auf Schutz des Grundwassers

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

-

Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen

Schutzgut Fläche:

-

Hinweis auf Ziel der Landesplanung zur Verringerung des Flächenverbrauchs

Weitere Arten an Umweltinformationen:

Schalltechnische Untersuchung

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mit Angaben von Geräuschentwicklung und deren Auswirkungen auf die Umgebung

Brandschutzkonzept

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mit Angaben zu rechtlichen Vorgaben und Bewältigung kritischer Situationen im Falle eines Brandes

Umweltbericht

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Untersuchung aller Schutzgüter und Auswirkungen des Vorhabens auf diese Schutzgüter

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Bilanzierung versiegelter Fläche und verlorener Lebensräume

-

Schutzmaßnahmen gegen schädliche Auswirkungen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-

Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens speziell auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten