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Anklam StadtZeitung
Ausgabe 1/2024
Regionales/Aktuelles
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Katzenschutzverordnung für Anklam

Anklam (pm). Auf Antrag der Hansestadt Anklam erließ der Landrat des Kreises Vorpommern- Greifswald am 24.10.2023 eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen durch Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht“. Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet mit den Ortsteilen Gellendin, Pelsin und Stretense. Die Hansestadt sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, weil der Bestand an verwilderten, häufig kranken und darunter leidenden Katzen durch unkontrollierte Vermehrung stark zugenommen hat.

Zukünftig dürfen Halter von fortpflanzungsfähigen Katzen diesen keinen freien Auslauf mehr gewähren. Wollen sie dies ihren Haustieren weiter ermöglichen sind diese durch einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig zu machen. Eine weitere Voraussetzung ist die Kennzeichnung und Registrierung mittels implantierten Mikrochips.

Wer dieser Vorschrift nicht nachkommt muß damit rechnen, daß die zuständigen Behörden die beschriebenen Maßnahmen veranlassen und er die Kosten zu tragen hat.

Die Verordnung tritt am 05.03.2024 in Kraft. Der vollständige Wortlaut der Katzenschutzverordnung ist auf den Internetseiten des Landkreises Vorpommern- Greifswald und der Hansestadt Anklam veröffentlicht.