In der Zeit vom
01.02.2026 bis 21.12.2026
werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Anklam (Gemarkungen: Pelsin und Stretense) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zu dulden.