Mit dem Winterwetter vor der Tür möchten wir euch nochmal freundlich daran erinnern, wie wichtig es ist, gemeinsam für sichere Gehwege zu sorgen. Hier sind einige Informationen bezüglich des Winterdienstes:
| 1. | Verantwortung der Anlieger: |
| Schnee und Glätte auf den Gehwegen müssen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke beseitigt werden. |
| 2. | Verwendung von Streumitteln: |
| Bitte verwendet keine auftauenden Mittel wie Salz und Granulat. Stattdessen empfehlen wir die Nutzung von abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt. |
| 3. | Zeitliche Vorgaben für die Schneeräumung: |
| Die Beseitigung von Glätte und Schnee ist täglich von 06:30 bis 20:00 Uhr notwendig. Alles, was nach 20:00 Uhr entstanden ist, muss bis 06:30 Uhr des folgenden Tages entfernt werden. |
| 4. | Lagerung von Schnee und Eis: |
| Bitte lagert Schnee und Eis auf dem ersten Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, der an die Fahrbahn angrenzt. Achtet dabei auf eine Mindestbreite von 1,50 m auf den Gehwegen, um einen sicheren Durchgang für Fußgänger zu gewährleisten. |
Wir appellieren an die Solidarität und Verantwortungsbewusstsein aller, um gemeinsam für sichere Wege in unserer Stadt zu sorgen.
Rechtsgrundlage: §5 Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam
Lasst uns gemeinsam eine sichere Winterzeit für alle schaffen!
Vielen Dank für eure Mithilfe!