Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1992 „Eigenheime Gneveziner Damm“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2-1992 mit der Festsetzung eines reinen Wohngebietes entspricht nicht mehr dem Ist-Zustand. In den vergangenen Jahren haben sich dort nicht störende Betriebe angesiedelt.
Ziel der Hansestadt Anklam ist es, mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1992 „Eigenheime Gneveziner Damm“ durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes die Flexibilität für die Anwohner zu erhöhen und eine nachträgliche Legitimierung der im reinen Wohngebiet angesiedelten Betriebe zu schaffen. Die veränderten städtebaulichen Entwicklungsziele sollen an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Anklam. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1992 „Eigenheime Gneveziner Damm“ beträgt rund 7,22 ha. Die genaue Lage des Plangebiets kann der Übersichtsskizze entnommen werden.
Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist am 19.12.2025 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 19.12.2025 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.