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Anklam StadtZeitung
Ausgabe 3/2025
Regionales/Aktuelles
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Einfache Genehmigung für Feste und Feiern: Was Sie wissen müssen

Ob Stadtfest, Vereinsfeier oder Musikveranstaltung - wer bei einem besonderen Anlass Alkohol ausschenken möchte, braucht in vielen Fällen eine sogenannte Gestattung. Doch keine Sorge: Die Beantragung ist unkompliziert und mit etwas Vorlaufzeit problemlos machbar.

Wer braucht eine Gestattung?

Nicht jeder, der eine Veranstaltung plant, benötigt eine solche Erlaubnis. Wer nur alkoholfreie Getränke, kostenlose Kostproben oder Speisen anbietet, ist davon befreit. Auch Gastbetriebe, die nur ihre Hotelgäste versorgen, müssen keine Gestattung beantragen.

Diese Unterlagen sind nötig

Wer eine Gestattung beantragen möchte, sollte folgende Dokumente bereithalten:

  • vollständig ausgefüllten Antrag

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag

  • aktuelles Führungszeugnis

  • Gewerbezentralregister-Auskunft

  • Falls erforderlich: Ein Nachweis über eine lebensmittelrechtliche Schulung

Wichtig: Manche Unterlagen müssen aktuell sein und dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Fristen und Kontakt

Damit alles rechtzeitig geprüft werden kann, müssen die Unterlagen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Adresse:

Hansestadt Anklam, FB3 Öffentliche Ordnung und Bürgerdienst, Sachgebiet öffentliche Ordnung, Markt 3, 17389 Anklam

Telefon:

03971 835 261

E-Mail:

fb3@anklam.de

Mit diesen einfachen Schritten steht einem gelungenen Fest nichts mehr im Wege!