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Anklam StadtZeitung
Ausgabe 3/2025
Regionales/Aktuelles
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Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde durch das Finanzamt ein „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022“ und ein „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ für Ihr Grundstück festgesetzt und an Sie übersandt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von Ihrer Gemeinde, der Hansestadt Anklam, mit einer Neuberechnung Ihrer Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab dem 11.04.2025 versandt mit Fälligkeit ab 15.05.2025 - je nach individuellen Zahlungsterminen (die Rate 15.05.2025 beinhaltet die Fälligkeiten 15.02.2025 und 15.05.2025). Soweit bereits Zahlungen bei der Hansestadt Anklam eingegangen sind, werden diese selbstverständlich verrechnet.

Verrechnung bereits gezahlter Grundsteuerbeträge:

Die Verrechnung bezieht sich auf die von Ihnen bereits auf Grundlage der alten Grundsteuerbescheide erfolgten Vorauszahlung der Grundsteuer. Diese Zahlungen werden bei der Berechnung Ihrer zukünftigen Steuerlast für das Jahr 2025 berücksichtigt um sicherzustellen, dass Sie nicht mehr zahlen als erforderlich.

Alle Grundstückseigentümer, die bereits Grundsteuervorauszahlungen für das Jahr 2025 geleistet haben, erhalten mit dem neuen Grundsteuerbescheid eine Verrechnungsmitteilung mit einer detaillierten Aufstellung der bereits gezahlten und noch zu zahlenden Grundsteuerbeträge. So kann nachvollzogen werden, wie seitens der Hansestadt Anklam die Verrechnung vorgenommen wird.

Bei Überzahlung werden die überzahlten Beträge selbstverständlich erstattet.

Nach Verrechnung der bereits geleisteten Grundsteuervorauszahlungen für das Jahr 2025 sind die Beträge lt. neuem Grundsteuerbescheid zu den genannten Fälligkeiten zu zahlen.

Beispiele: