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Anklam StadtZeitung
Ausgabe 7/2024
Regionales/Aktuelles
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Regionales/Aktuelles - Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam

Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplanes 1-2022 „Schwedenviertel“ der Hansestadt Anklam

Die Hansestadt Anklam hat am 10.07.2024 aufgrund des § 14 und des § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.20217 (BGBI. | S. 3634), zuletzt geändert durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023] Nr. 394) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 351) den Satzungsbeschluss über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplanes 1-2022 „Schwedenviertel" gefasst.

Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes 1-2022 „Schwedenviertel" der Hansestadt Anklam tritt mit Ablauf des 26.07.2024 in Kraft.

Die Lage des Geltungsbereichs kann der Ubersichtsskizze entnommen werden.

Die Satzung kann auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter https://www.anklam.de/Rathaus/Ortsrecht-und-Satzungen/Satzungen-chronologisch-/ oder während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus II, Burgstraße 15, Fachbereich 1 eingesehen werden.

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und Abs. 4 sowie des §18 Abs. 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch schriftliche Beantragung bei dem Entschädigungspflichtigen für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und auf das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Übersicht Geltungsbereich Veränderungssperre

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 26.07.2024 durch Abdruck in der Zeitung „Anklamer Stadtzeitung" bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 26.07.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus" > „Ortsrecht und Satzungen" > „amtliche Bekanntmachungen") veröffentlicht.