Titel Logo
Anklam StadtZeitung
Ausgabe 8/2024
Regionales/Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

- Amtliche Bekanntmachung -



 Betr.:

Bebauungsplan 1-2023 „Photovoltaikanlage am Schanzenberg“

hier:

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 15.06.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2023 „Photovoltaikanlage am Schanzenberg" beschlossen.

Der 4,4 ha große Plangeltungsbereich liegt im Osten der Hansestadt Anklam und umfasst die Flurstücke 27, 75/16 und 75/17 (alle teilweise) der Flur 8 in der Gemarkung Anklam. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße „Schanzenberg“, im Osten durch Ackerflächen, im Süden durch die Wohnbebauung entlang des Gneveziner Damms und im Westen durch die Kläranlage und Gartenanlagen umgrenzt. Die exakte Lage des Planbereiches ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.

Ziel des o.g. Bebauungsplanverfahren soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Das hat eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge. In der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam werden die zu überplanenden Flächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Diese Darstellung steht dem geplanten Vorhaben entgegen.

Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits in der Zeit vom 09.06.2022 bis einschließlich zum 11.07.2022 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Inhalt der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage. Zu diesem Zeitpunkt war die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2023 „Photovoltaikanlage am Schanzenberg“ noch nicht bekannt.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 1-2023 „Photovoltaikanlage am Schanzenberg“ findet in Form einer Veröffentlichung im Internet

in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich zum 11.10.2024

statt.

Diese Bekanntmachung sowie der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit seiner Begründung werden im oben genannten Zeitraum auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de und auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter

-

www.anklam.de „Rathaus“ „Ortsrecht und Satzungen“ „amtliche Bekanntmachungen“ (Bekanntmachung)

-

www.anklam.de „Rathaus“ „Ortsrecht und Satzungen“ „Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren“ (Vorentwurf zum Bebauungsplan 1-2023 mit Begründung)

veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot auch in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, 17389 Anklam, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 1-2023 „Photovoltaikanlage am Schanzenberg“ können bis einschließlich zum 11.10.2024 schriftlich (zum Beispiel per Post an „Hansestadt Anklam, Markt 3, 17389 Anklam“), zur Niederschrift oder elektronisch (per E-Mail an v.radicke@anklam.de) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zur äußern.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 08.08.2024

Michael Galander
Bürgermeister  — (Siegel)
Übersicht Planbereich

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 30.08.2024 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 30.08.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.

Anklam, 31.08.2024

Michael Galander  — (Siegel)
Bürgermeister