Die Wahlperiode der Schiedspersonen läuft aus. Deshalb werden Anklamer Bürgerinnen und Bürger gesucht, die für diese ehrenamtliche Tätigkeit Interesse zeigen.
Den hierfür infrage kommenden Bewerbern darf nicht das passive Wahlrecht, also die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkannt worden sein. Sie sollten außerdem mindestens 25 Jahre alt sein und in Anklam wohnen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertretung für 5 Jahre gewählt.
Schiedsstellen arbeiten nach der Methode: Schlichten statt richten. Das heißt konkret, dass nicht jede Rechtsstreitigkeit vor dem Richter verhandelt werden muss.
Schadenersatzforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über die Einhaltung der Hausordnung, die Wahrung nachbarrechtlicher Belange oder aber Ansprüche aus Rechtsgeschäften können in der Schiedsstelle geschlichtet werden.
Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, vor allem wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verunglimpfung, Verleumdung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die über ausreichend Zeit verfügen, um diese ehrenamtliche Tätigkeit wahrnehmen zu können. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Hansestadt Anklam im Sachgebiet Zentrale Dienste / Zimmer 1, Markt 3,17389 Anklam.
Ansprechpartnerin: Frau Ute Peter 03971/835124 oder u.peter@anklam.de