Titel Logo
Anklam StadtZeitung
Ausgabe 8/2025
Regionales/Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wohngeldbehörde - neue Zuständigkeiten ab 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 gibt es neue Zuständigkeiten in der Wohngeldbehörde Anklam.

Wer Ihren Antrag bearbeitet, hängt vom ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ab.

Wer ist für Sie zuständig?

Nachname A - L

Sachbearbeiterin: Frau Raschke-Lieske

Telefon: 03971 835 259

Zimmer 6

Nachname M - Z

Sachbearbeiterin: Frau Krüger

Telefon: 03971 835 244

Zimmer 7