Das Amtsgericht Pasewalk öffnete im Rahmen des 3. Pasewalker Stadtringfest am 25.04.2026 neugieren Besuchern seine Türen und ließ jene einmal hinter die Kulissen des historischen Gebäudes in der Grünstraße 61 in Pasewalk schauen.
Auch für die Mitarbeiter des Amtsgerichts wurde es interessant. Denn im Rahmen der Vorbereitungen des Tages der offenen Tür stellte sich heraus, dass die heute vom Nachlassgericht genutzten Räumlichkeiten die Dienstwohnung des im Jahre 1939 verstorbenen Strafanstaltsoberwachtmeisters E. B. waren. Sein Testament aus dem Jahre 1932 ist jedoch bei Weitem nicht das älteste Dokument, welches beim hiesigen Nachlassgericht in den Archiven verwahrt wird. Die ältesten Unterlagen stammen tatsächlich aus den 1830er Jahren. Diese langen Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich geregelt und so werden beispielsweise Testamente und Erbscheine schon über 130 Jahre aufbewahrt, was sicherstellen soll, dass auch Generationen später Eigentumsverhältnisse und Erbansprüche zweifelsfrei nachvollziehbar bleiben.
Und so wird möglicherweise jetzt dem ein oder anderen bewusst, welche Dimensionen an Akten und Urkundensammlungen die Kellerräume des Nachlassgerichts füllen. Eine vermeidlich einfache Anfrage eines ratsuchenden Bürgers wird ohne die erforderlichen Suchangaben (vollständiger Name des Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum sowie letzter Wohnort) schnell zur sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Zudem wurde erst Ende des Jahres 2017 ein Programm eingeführt, mit welchem sich die Fristen und der Aktenverbleib kontrollieren lassen. Ende 2024 folgte die Digitalisierung der ab dort anhängigen Nachlassverfahren. Bis zum Jahre 2017 wurden also Karteikarten und Fristenbücher geführt. Ein enormer bürokratischer Aufwand, der selbstverständlich für den ratsuchenden Bürger so gar nicht ersichtlich und nachvollziehbar ist.
Und auch die Digitalisierung bringt nicht in allen Bereichen die ersehnte Erleichterung, sondern neue Herausforderungen mit sich. So bewerkstelligen die Mitarbeiterinnen des Nachlassgerichts tagtäglich ein hohes Pensum an Aufgaben und wechseln bei der Fristen- und Postkontrolle sowie beim Bearbeiten der einzelnen Anträge ständig zwischen Papier- und elektronischer Akte. Das Gericht bittet daher um Verständnis, wenn es mitunter deutlich länger dauert, als erwartet. Auch auf gesetzliche Vorgaben und die Einstellung von dringend erforderlichem zusätzlichem Personal hat das Amtsgericht keinen Einfluss; dennoch stehen alle Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten hilfesuchenden Bürgern zur Seite.
Zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für Testamentsverfahren, Ausschlagungsverfahren, Erbscheinsverfahren, Anordnung von Nachlasspflegschaften und weiteren im Gesetz geregelten Aufgaben. Informieren Sie sich auch gern im Internet auf der Seite des Amtsgerichts Pasewalk (https://www.mv-justiz.de/gerichte-und- staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-pasewalk).
Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für Angelegenheiten, welche z.B. die Ermittlung des Nachlassbestandes und des Nachlasswertes, die Abwicklung des Nachlasses oder die Erbauseinandersetzungen zwischen Miterben betreffen. Insbesondere ist das Nachlassgericht auch nicht berechtigt, denen am Nachlassverfahren beteiligten Personen Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich in solchen Fällen also an die rechtsberatenden Berufe wie Notare oder Rechtsanwälte.
In weiteren Artikeln werden die weiteren Abteilungen des Amtsgerichts und interessante Fälle vorgestellt. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass viele Verhandlungen in Zivil- und Strafverfahren öffentlich sind; die Daten und Zeiten der Verhandlungen hängen im Eingangsbereich des Amtsgerichts aus.