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Anklam StadtZeitung
Ausgabe 9/2024
Regionales/Aktuelles
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Regionales/Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“

hier:

Bekanntmachung über die Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam - Stretense“ aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung wurde am 02.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Ziel des o.g. Bauleitverfahrens soll sein, durch Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Im Zeitraum vom 25.11.2021 bis 29.12.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 13.07.2023 bis 14.08.2023 stattgefunden.

Am 25.04.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen und die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den weiteren Anlagen abschließend beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht.

Grund für die durchzuführende Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB sind die Genehmigung des Landkreises Vorpommern - Greifswald vom 06.08.2024 in der Fassung des Teilrücknahmebescheides vom 02.09.2024 (Aktenzeichen 02358-24-44), und die Tatsache, dass der Entwurf der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes nach den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Abwägung abgegebener Stellungnahmen und hier insbesondere seitens des Landkreises Vorpommern - Greifswald geändert und ergänzt wurde.

Die Änderungen und Ergänzungen der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam nach den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB umfassen folgende Inhalte:

  1. Die Reduzierung der südlichen Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (hier: Verkleinerung der Fläche).
  2. Die Herausnahme einer Fläche, welche im veröffentlichten bzw. ausgelegten Entwurf als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt war.
  3. Die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die die Fläche nach Nr. 2 ersetzt.

In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen abzugeben sind.

Die Betroffenenbeteiligung erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB in verkürzter Form.

Der Plangeltungsbereich mit Stand vom März 2023 umfasste die Flurstücke 2/1, 2/2, 6/1, 6/2, 10/1 und teilweise 1, 8, 10/2, der Flur 1, die Flurstücke 1/1, 2/1, 6, 9/1 und teilweise 1/2, 2/2, 4, 9/2 der Flur 2, teilweise das Flurstück 1/3 der Flur 3, das Flurstück 7 und teilweise die Flurstücke 4, 5, 6, 8 und 9 der Flur 4 sowie teilweise das Flurstück 24 der Flur 6 in der Gemarkung Stretense mit einer Fläche von ca. 198,5 ha. Von der Änderung sind nur noch die Flurstücke 6/1, 6/2, 10/1 und teilweise 1, 8, 10/2 der Flur 1, das Flurstück 1/1 und teilweise die Flurstücke 1/2, 2/1, 2/2, 4, 9/2 der Flur 2 und das Flurstück 7 sowie die Flurstücke 4,5,6,8,9 und 12 der Flur 4 mit einer Gesamtfläche von rund 166,3 ha betroffen, wobei die Flurstücke 8 und 9 der Flur 7 teilweise die nach Nr. 3 ersetzende Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landwirtschaft darstellen. Die Lage des Planbereichs in der Fassung des Entwurfs mit Stand vom März 2023 und mit Stand März 2024 ist den beigefügten Übersichtsskizzen zu entnehmen.

Die Betroffenenbeteiligung zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes findet in Form einer Veröffentlichung im Internet

in der Zeit vom 07.10.2024 bis 21.10.2024

statt.

Diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den weiteren Anlagen werden im oben genannten Zeitraum auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de und auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter

- www.anklam.de „Rathaus“ „Ortsrecht und Satzungen“ „amtliche Bekanntmachungen“ (Bekanntmachung 2. Ergänzung FNP)

- www.anklam.de „Rathaus“ „Ortsrecht und Satzungen“ „Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren“ (Unterlagen 2. Ergänzung FNP)

veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot auch in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, 17389 Anklam, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Die Öffentlichkeit sowie die durch die Änderung erstmalig oder stärker berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können ihre Stellungnahmen bis einschließlich zum 21.10.2024 schriftlich (zum Beispiel per Post an „Hansestadt Anklam, Markt 3, 17389 Anklam“), zur Niederschrift oder elektronisch (per E-Mail an v.radicke@anklam.de) abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch folgende wesentliche, vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern - Greifswald (V-G) vom 17.08.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu: Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie spezieller Artenschutz (insbesondere Schreiadler, Kranich, Feldlerche)
  • des Forstamt Neubrandenburg vom 24.08.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu: Wald und Waldabstand
  • der Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern - Greifswald vom 16.07.2024, die sich auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bezieht, jedoch auch für die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes relevante Anregungen und Hinweise enthält: Eingriffe in Natur und Landschaft sowie artenschutzrechtlicher Bestimmungen zum Schutz des Schreiadlers.

Die Begründung mit Umweltbericht zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes enthält folgende Anlage:

  • Artenschutzbeitrag (März 2023, überarbeitet März 2024)

Der Umweltbericht beinhaltet folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1.

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch:

mit Ausführungen zu Lärmimmissionen und zur Blendwirkung / Reflexion

2.

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:

mit Ausführungen zu den vorkommenden Biotoptypen und deren örtliche Einordnung sowie ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, Angaben zu den vorkommenden Tierarten und den Auswirkungen der Planung auf diese

3.

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche:

Informationen zur Flächenversiegelung und Ausführungen zu möglichen positiven Entwicklungen der Flächen des Plangebietes

4.

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden:

Informationen zu den vorhandenen Bodenarten im Plangebiet und zur Schutzwürdigkeit der betroffenen Böden

5.

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser:

Informationen zur Schutzwürdigkeit des Untersuchungsgebietes

6.

Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima:

Informationen zu Niederschlagsmengen, Jahrestemperatur und Emissionen aus Straßenverkehr und Siedlungsbetrieb

7.

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft:

Informationen zur Landschaftszone und zum Landschaftsbildraum

8.

Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Informationen zu Bau- und Bodendenkmale sowie Sach- und Kulturgüter

9.

Auswirkung auf die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

10.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

11.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

12.

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen

Informationen zum Artenschutzbeitrag:

  • Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen
  • Bestandsdarstellung sowie Abprüfen der Verbotsbestände mit Ausführungen zu Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie weitere besonders streng geschützte Arten und europäische Vogelarten
  • Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
  • zusammenfassende Darlegung der naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG mit Begründung des begehrten Ausnahmetatbestandes, Alternativenprüfung und Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes
  • Anlagen zum Artenschutzbeitrag (hier: Relevanzprüfungen sowie Berichte zu Reptilien, Amphibien, Brut-, Zug- und Rastvögeln)

Eine Vereinbarung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 20.09.2024

Michael Galander
Bürgermeister
(Siegel)
Übersichtsskizzen zum Planbereich

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 27.09.2024 durch Abdruck in der Zeitung „Anklamer StadtZeitung“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 27.09.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.

Anklam, 28.09.2024

Michael Galander
(Siegel)
Bürgermeister