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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung des Finanzamtes Greifswald

Finanzamt Greifswald

Bekanntmachung Bodenschätzung

In der Zeit vom

21.03.2023 bis 21.12.2023

werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Iven (Gemarkung Iven), der Gemeinde Nerdin (Gemarkungen: Nerdin und Thurow A), der Gemeinde Krusenfelde (Gemarkungen: Gramzow und Krusenkrien) sowie der Gemeinde Japenzin (Gemarkungen: Japenzin und Reberg) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zu dulden.

Leiterin des Schätzungsausschusses

Krohn, ALS

Finanzamt Greifswald