Finanzamt Greifswald
In der Zeit vom
werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Iven (Gemarkung Iven), der Gemeinde Nerdin (Gemarkungen: Nerdin und Thurow A), der Gemeinde Krusenfelde (Gemarkungen: Gramzow und Krusenkrien) sowie der Gemeinde Japenzin (Gemarkungen: Japenzin und Reberg) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zu dulden.
Leiterin des Schätzungsausschusses
Krohn, ALS
Finanzamt Greifswald