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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule der Gemeinde Ducherow - Lindenschule Ducherow -

Gemäß § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), GS M-V GI. Nr. 2020-9, zuletzt geändert durch Art. 1 Doppik-ErleichterungsG vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land M-V (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBI. M-V S. 462, ber. 2011 S. 859, 2012 S. 524), GS M-V Gl. Nr. 223-6, zuletzt geändert durch Art. 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des SchulG vom 02.12.2009 (GVOBI. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864) und der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 27.05.2021 (Mittlbl. BWK 7/2021 S. 82) wird durch die Gemeindevertretung Ducherow in der Sitzung am 05.12.2022 nachfolgende Satzung erlassen:

§ 1

Aufnahmekapazität

In der Lindenschule Ducherow, Regionale Schule mit Grundschule, werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 SchulKapVO MV unter Berücksichtigung des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt. Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schüler und Schülerinnen nach § 3 SchulKapVO M-V in jedem dieser Unterrichtsräume (Aufnahmekapazität) maximal beschult werden können.

Gebäude 1

Grundlage für die Festsetzung der maximalen Aufnahmekapazität ist die Raumsituation der Schule. Dabei ist für jeden Schüler eine ausreichende Fläche je Unterrichtsraum vorhanden.

Die Aufnahmekapazität der Lindenschule Ducherow ergibt sich wie folgt:

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ducherow, 15.12.2022