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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Krien über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ Anklam vom 25.04.2016

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S.458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBI. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 15.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Der § 3 (2) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr beträgt:

1.

für Flächen nach Absatz(1) Punkt 1 je angefangene 1000 m2

2.

für Flächen nach Absatz(1) Punkt 2 je ha

3.

für Flächen nach Absatz(1) Punkt 3 je ha

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Krien, 20. Dez. 2022

Die vorstehende Satzung der Gemeinde Krien wird entsprechend Hauptsatzung § 7 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige, genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.