Die Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.06.2022 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow aufzustellen.
| Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: | |
| Gemeinde | Postlow |
| Gemarkung | Postlow |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 18/3, 23, 24, 25/1, 25/2, 26/6, 26/7, 26/9, 26/13, 26/14, 29, 30, 55, 89, 128 und teilweise 7, 8, 9, 10/1, 12/1, 12/2, 19/1, 20, 21, 22/1, 26/10, 26/12, 28, 32/1, 54/2, 56, 57, 58, 59/1 und 59/2. |
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow beträgt 44.920 m2.
Der Plangeltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Für die Ortslage Postlow der Gemeinde Postlow soll eine Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhange bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow aufgestellt werden.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für die Ortslage Postlow der Gemeinde Postlow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Der Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Postlow der Gemeinde Postlow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur der Ortslage Postlow.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Satzung für die Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Mit der Aufstellung Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in Postlow, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Bundesstraße 199 gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Postlow der Gemeinde Postlow erforderlich.
Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Postlow.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.