Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBI. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Satzung erlassen:
Der § 3 (2) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(2) Die Gebühr beträgt:
| 1. | für Flächen nach Absatz(1) Punkt 1 je angefangene 500 m2 | 5,11 € |
| 2. | für alle anderen Flächen je ha | 17,34 € |
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Spantekow, 15. Dez. 2022
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Spantekow wird entsprechend Hauptsatzung § 7 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige, genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.