| Top 11 | Entlastung der Bürgermeisterin vom Haushalt 2022 |
| Vorlage: BW/2023/136 |
Herr Lehmann übernimmt die Versammlungsleitung.
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2022 i.d.F. vom 17.10.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bugewitz entlastet die Bürgermeisterin, Frau Ruth Schiller, für das Haushaltsjahr 2022.
| Stimmen dafür: | 4 |
| Stimmen dagegen: | / |
| Stimmenthaltung(en): | / |
| Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V: | 1 (Frau Schiller) |
Frau Schiller übernimmt wieder die Versammlungsleitung.
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen ist.
Spantekow