| Top 10 | Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 |
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| Vorlage: BW/2023/135 |
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
| Die Bilanzsumme beträgt | 2.991.318,83 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | 53.814,72 € |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 105.045,63 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von | 124.529,32 € |
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 17.10.2023 zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung Bugewitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 17.10.2023 fest.
| Stimmen dafür: | 5 |
| Stimmen dagegen: | / |
| Stimmenthaltung(en): | / |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 21.12.2023