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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow vom 05.12.2023

(SI/SA/2023/053)

Top 9

Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2022

Vorlage: SA/2023/173

Herr Wille übernimmt die Versammlungsleitung

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Sarnow zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 21.11.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow entlastet den Bürgermeister, Herrn Friedrich-Joachim Reincke, für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

5

Stimmen dagegen:

/

Stimmenthaltung(en):

/

Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V:

1 (Herr Reincke)

Herr Reincke übernimmt wieder die Versammlungsleitung.

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.