Gemeinde Blesewitz
Der Bürgermeister
Betr.: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Blesewitz" |
| hier: | Erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blesewitz hat in ihrer Sitzung am 18.12.2023 den erneuten Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 mit dem dazugehörigen erneuten Entwurf der Begründung in der Zeit
vom 18.01.2024 bis zum 01.02.2024
auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter folgender URL veröffentlicht.
https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow. Die Unterlagen können unter folgender Adresse eingesehen werden und Stellungnahmen können unter Verwendung der angegebenen Mailadresse zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und
Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Mail: m.albrecht@amt-anklam-land.de
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Gemeinde macht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bekannt, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme lediglich in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen geben wird. Folgende Änderungen wurden an dem erneuten Entwurf vorgenommen:
| - | Angleichung des Geltungsbereiches an das vorhandene Windeignungsgebiet. |
| - | Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Überschneidungen des Sonstigen Sondergebietes mit Rotorblättern von Windenergieanlagen im Luftraum des festgesetzten Sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlagen". (1.3 des Teil B - Text) |
| - | Anhebung der Mindesthöhe der Unterkante der Photovoltaik-Module von 0,80 m auf 1,00 m. (1.7 des Teil B - Text) |
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
| - | Umweltbericht |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| - | Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 30.05.2022 |
| - | Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 25.10./02.11.2023 |
| - | Stellungnahme des Nabu vom 16.05.2022 |
| - | Stellungnahme des BUND vom 20.10.2023 |
| - | Private Stellungnahme vom 25.10.2023 |
| - | Private Stellungnahme vom 27.10.2023 |
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht.
Schutzgut Boden
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen.
Schutzgut Mensch
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 erfolgt keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Gesetzlich geschützte Biotope bleiben erhalten. Durch die Planung werden keine geschützten Arten gefährdet. Die Planung geht mit positiven Entwicklungen in Bezug auf die Artenvielfalt einher.
Schutzgut Klima
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima wurde untersucht und bewertet.
Schutzgut Landschaftsbild/Kulturgüter
Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Es befinden sich Bodendenkmäler im Plangebiet.
Schutzgut Fläche
Da mit der geplanten Photovoltaik-Anlage nur eine temporäre Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt, werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als nicht erheblich bewertet.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Es wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V erstellt.
Es wurde die mögliche Betroffenheit von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Säugetieren, Käferarten, Falterarten, Pflanzenarten, Libellen, Fischen und Mollusken untersucht. Zur Untersuchung einer möglichen Betroffenheit von Brutvögeln wurden Kartierungen durchgeführt. Es wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Untere Naturschutzbehörde
Es werden Hinweise zu den Rechtsgrundlagen des Umweltberichtes gegeben. Einer Überbauung von Intensivgrünland wird nicht zugestimmt. Auf einen bestehenden Storchenhorst wird hingewiesen. Anmerkungen zum gesetzlichen Baum- und Biotopschutz werden gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern sind.
Untere Naturschutzbehörde
Es wird eine Pufferstreifen von 20 m um die gesetzlich geschützten Biotope gefordert. Die Übernahme von Maßnahmen aus dem Umweltbericht in die Planzeichnung bzw. den Teil B - Text werden gefordert.
Es werden Anmerkungen zur Feldlerche und weiteren Bodenbrütern gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern sind.
Es wird auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Standorte von Grünland-Moorböden verwiesen. Anforderungen an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie Flächen, die von derartigen Anlagen freizuhalten sind, werden genannt. Es werden verschiedene konkrete Änderungsvorstellungen für die Planung, die aus Naturschutzbelangen resultieren, genannt.
Der BUND führt allgemeine Hinweise und Vorschläge für umweltverträgliche PV-Anlagen an. Hier werden insbesondere die folgenden Themen behandelt: Gemeinwohl, Standort, finanzielle Beteiligung, Klima- und Naturschutz, mögliche Festsetzungen sowie Kompensation und Vermeidung.
Es wird auf ein an den Bebauungsplan angrenzendes, rechtswirksames Windeignungsgebiet des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommerns hingewiesen.
Es wird auf eine Überschneidung des Geltungsbereiches mit dem rechtswirksamen Windeignungsgebiet des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommerns hingewiesen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
Blesewitz, 03.01.2024