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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Entgeltordnung für die Nutzung der gemeindlichen Liegenschaft der Gemeinde Krusenfelde

1. Nutzungsbereich

1.

Die Gemeinde Krusenfelde unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtung, die das kulturelle und sportliche Leben fördern soll:

Gemeindehaus Krusenfelde in 17391 Krusenfelde, Dorfstr. 26

2.

Die Gemeinde stellt, auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, gemeindliche Räume zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

Trauerfeiern sind nur bei Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt. Diese sind beim Ordnungsamt zu erfragen und bedürfen einer Sondergenehmigung.

3.

Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

2. Entgeltpflicht

Für die Nutzung der Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

3. Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

4. Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der Räume, hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:

Bei gewerblicher Nutzung mit Einnahmen (z. B. Eintritt, Verkaufserlöse und Ähnliches) wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 500,00 € und eine Kaution von 500,00 € erhoben.

Bei nicht erfolgter Reinigung nach der Nutzung, wird eine Reinigungspauschale von 100,00 € erhoben.

5. Inventar

Ausleihgebühr für Geschirr für Dritte (keine Einwohner der Gemeinde) 10,00 €.

Fehlbestände sind kostenpflichtig zu ersetzten.

6. Befreiung von der Zahlungspflicht

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, werden von der Entgeltpflicht befreit.

Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.

Eine Heizungspauschale von 20,00 € pro Nutzung und Tag ist bei Notwendigkeit zu zahlen.

7. Inanspruchnahme/Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Bei nicht Inanspruchnahme der angemeldeten Mietung des Gemeindehauses ist der volle Mietpreis zu entrichten, wenn nicht bis spätestens 8 Tage vor dem Nutzungstermin eine Terminabsage erfolgt.

Der Nutzungsvertrag gilt als Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen.

8. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Krusenfelde, den 14.12.2023

R. Berndt
Bürgermeister

E. Daugs
stellv. Bürgermeister