Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow aufzustellen.
| 1 | Geltungsbereich und Größe |
Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der
| Gemeinde | Medow |
| Gemarkung | Wussentin |
| Flur | 9 |
| Flurstücke | 11 (tw.), 12 (tw.) und 13 (tw.) |
| Flur | 10 |
| Flurstücke | 2 (tw.), 13 (tw.), 15 (tw.), 16, 17, 18, 19 (tw.), 20 (tw.), 21 (tw.), 22 (tw.), 23 (tw.), 24 (tw.), 25, 26 (tw.), 27, 28 (tw.), 30, 31 (tw.), 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 46 (tw.), 47, 48, 52 (tw.), 54 (tw.), 55 (tw.), 56, 57 (tw.), 59, 60, 61 (tw.), 62/1, 62/3, 64 (tw.), 65, 66, 67 (tw.), 74 (tw.), 84/1, 84/2 (tw.), 86/1 (tw.), 86/2, 87 (tw.) und 88 (tw.) |
ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow vorgesehen.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow beträgt circa 121.340 m2.
| 2 | Anlass der Planaufstellung |
Für den Ortsteil Wussentin der Gemeinde Medow soll eine Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow aufgestellt werden.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für den Ortsteil Wussentin der Gemeinde Medow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wussentin der Gemeinde Medow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Wussentin.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können sowie den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes zu sichern, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
| 3 | Planungsziele |
Mit der Aufstellung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Wussentin,
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Schaffung von Baurecht für den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Kriener Landstraße (OVP 63) gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow erforderlich.
Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Medow.
| 4 | Verfahrenshinweise |
Die Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Medow.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.