Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 den Beschluss gefasst, die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow aufzustellen.
| 1 | Geltungsbereich und Größe |
Für die im beiliegenden Planauszug gekennzeichneten Gebiete der
| Ergänzungsbereich 1 | |
| Gemeinde | Medow |
| Gemarkung | Medow |
| Flur | 5 |
| Flurstücke | 111, 112 (tw.), 113, 114 (tw.), 116 (tw.), 164 (tw.), 167 (tw.) und 175 (tw.) |
| Größe | 15.650 m2 |
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| Ergänzungsbereich 2 | |
| Gemeinde | Medow |
| Gemarkung | Medow |
| Flur | 5 |
| Flurstücke | 20/1, 20/2 (tw.), 23 (tw.), 24, 25, 35 und 37 (tw.) |
| Größe | 23.015 m2 |
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| Ergänzungsbereich 3 | |
| Gemeinde | Medow |
| Gemarkung | Medow |
| Flur | 4 |
| Flurstück | 78 (tw.) |
| Größe | 715 m2 |
ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow vorgesehen.
Die Größe der räumlichen Geltungsbereiche der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow betragen zusammen circa 39.380 m2.
| 2 | Anlass der Planaufstellung |
Die Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow ist am 07.07.1998 in Kraft getreten.
Ziel der Gemeinde Medow ist es, den Zuzug junger Familien zu fördern und bezahlbaren Wohnraum gewährleisten zu können.
Um diese Ziele umsetzen zu können, ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung.
Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für den Ortsteil Medow der Gemeinde Medow wurde eine Satzung über die Festlegung. Abrundung und Erweiterung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2a BauGB-Maßnahmengesetz aufgestellt. Die beiden Ergänzungsbereiche grenzen unmittelbar an den Geltungsbereich des vorhandenen Ortsteils Medow gemäß § 34 Abs. 4 und 5 Baugesetzbuch an.
Um die geplanten Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Ergänzung der Satzung über die Festlegung. Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Mit der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
| 3 | Planungsziele |
Mit der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Medow, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die B 111 sowie umliegenden Landstraßen gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow erforderlich.
Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Medow.
| 4 | Verfahrenshinweise |
Die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Medow.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.