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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Medow über die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 den Beschluss gefasst, die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow aufzustellen.

1

Geltungsbereich und Größe

Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiete der

Ergänzungsbereich 1:

Gemeinde

Medow

Gemarkung

Nerdin

Flur

3

Flurstücke

39 (tw.), 44, 45/1, 45/2, 85/3 (tw.), 88 (tw.), 89/4 (tw.), 90 (tw.) und 91 (tw.)

Größe

25.475 m2

Ergänzungsbereich 2:

Gemeinde

Medow

Gemarkung

Nerdin

Flur

4

Flurstücke

25 (tw.), 43, 44 und 45

Größe

2.620 m2

ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow beträgt circa 28.095 m2.

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Anlass der Planaufstellung

Die Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow ist am 13.09.1996 in Kraft getreten.

Ziel der Gemeinde Medow ist es, den Zuzug junger Familien zu fördern und bezahlbaren Wohnraum gewährleisten zu können.

Um diese Ziele umsetzen zu können, ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow vorzunehmen.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Nerdin der Gemeinde Medow wurde eine Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2a BauGB- Maßnahmengesetz aufgestellt. Der Ergänzungsbereich grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des vorhandenen Ortsteils Nerdin gemäß § 34 Abs. 4 und 5 Baugesetzbuch an.

Um die geplanten Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow vorzunehmen.

Mit der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

3

Planungsziele

Mit der 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Nerdin,

-

Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die B 111 sowie umliegenden Landstraßen gegeben.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow erforderlich.

Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Medow.

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Verfahrenshinweise

Die 1. Ergänzung der Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Nerdin der Gemeinde Medow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Medow.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.