Gemäß § 50 des Bundesmeldegesetztes weist Ihre Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.
| 1. | Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene |
| 2. | Dem Erteilen von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
| 3. | Dem Erteilen von Auskünften an Adressbuchverlage |
| 4. | Der Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Ihrer Familienangehörigen, denen Sie selbst nicht angehören |
Durch die Meldebehörde werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene bei der Anmeldung oder vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben.
Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt – Amt Anklam - Land, eingelegt werden.
Den Antrag können Sie schriftlich in Spantekow oder Ducherow einreichen.
Formulare sind dort erhältlich oder Sie nutzen den folgenden Antrag.
Auch wenn Sie Fragen betreffs Ihres Widerspruchsrechts haben, beantworten wir diese gern.
Telefonnummer: 039727 25045 oder 039727 25061