Amt Anklam-Land
Rebelower Damm
217392 Spantekow
| Top 7 | Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 Vorlage: BL/2024/017 |
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Blesewitz zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerkes ist dieser Vorlage beigefügt.Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam- Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
| Die Bilanzsumme beträgt | 2.500.073,43 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt | 38.417,96 € |
| Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 63.989,98 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von | 34.395,11 € |
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Blesewitz zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 19.11.2024 zu empfehlen.
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Herr Gau gibt eine kurze Zusammenfassung zur Jahresrechnung 2023. Er erläutert das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Gemeinde ist den Empfehlungen des Innenministeriums zur Festsetzung der Hebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) in Höhe der Nivellierungshebesätze nachgekommen. Die Gemeinde hat Konsolidierungshilfen nach § 27 Abs. 2 FAG (Entschuldungsprogramm) in Höhe von 287.600,00 € erhalten.
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast hat einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Beschluss: BL/2024/017
Die Gemeindevertretung Blesewitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blesewitz zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 19.11.2024 fest.
Abstimmungsergebnis:
| Stimmen dafür: | 6 |
| Stimmen dagegen: | keine |
| Stimmenthaltung(en): | keine |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 18.12.2024